Aktuelle Nachrichten – Finanzen
18.10.2009
Homburg/Saar – Der Bundesgerichtshof (BGH) wird Mitte Dezember prüfen, ob bestimmte fondsgestützte Lebensversicherungen ihre in Aussicht gestellten hohen Rentenleistungen zahlen müssen. In zwei Pilotverfahren wird der BGH am 16. Dezember in letzter Instanz darüber entscheiden, ob die Klauseln für die Versicherten undurchschaubar waren. Das Karlsruher Urteil ist sowohl für die Versicherungen als auch für die betroffenen Verbraucher von hoher Bedeutung. Würde der BGH die Versicherungsklauseln für intransparent und deshalb für unwirksam erklären, drohen den Versicherern Millionenzahlungen.
Das bevorstehende Verfahren wurde am Samstag auf den „Homburger Tagen“ des Deutschen Anwaltvereins bekannt. Karl-Heinz Seiffert, Bundesrichter im Versicherungssenat des BGH, stellte auf der Juristentagung die beiden Fälle vor.
Ein Ehepaar hatte 2001 den einmaligen Betrag von 204.000 Euro an einen Versicherer bezahlt. Dafür sollten sie ab 1. April 2002 eine monatliche Rentenzahlung von 1.700 Euro erhalten. Die Rente sollte 18 Jahre lang gezahlt werden, die letzte Auszahlungsrate wäre also im April 2020 fällig. Aus dem Kleingedruckten ging aber hervor, dass die Berechnungen von einer Renditeerwartung von 8,5 Prozent ausgingen. Diese Erwartung erfüllte sich jedoch nicht.
Der Wertzuwachs des Kapitals schmolz vielmehr von 3 auf zuletzt 0,5 Prozent. Der Wert des vom Ehepaar eingesetzten Kapitals lag schließlich nur noch bei 120.000 Euro. Wenn das Kapital aufgebraucht ist, wird die monatliche Rentenzahlung beendet. Ähnlich ging es einem Mann aus dem Raum Freiburg, der ebenfalls eine fondsgestützte Lebensversicherung auf Rentenbasis abgeschlossen hatte.
Sowohl das Oberlandesgericht Frankfurt am Main als auch das OLG Karlsruhe haben die Klagen der geschädigten Versicherungsnehmer abgewiesen, weil die Leistungen nach den Vertragsbedingungen nicht garantiert gewesen seien. Der BGH ließ aber die Revisionen der Versicherungsnehmer zu und zog die Fälle nun an sich.
Das Urteil könnte noch in diesem Jahr fallen. Bundesrichter Karl-Heinz Seiffert informierte die anwesenden Verkehrs- und Versicherungsanwälte im Homburg aber auch darüber, dass in den vergangenen Monaten mehrere Verfahren in anderen Rechtssachen kurzfristig zurückgezogen wurden. Die Versicherungen einigten sich kurz vor dem Urteil mit den Versicherten, um ein BGH-Urteil zu vermeiden. Es gebe bislang aber keine Hinweise, dass es auch im Falle der englischen Lebensversicherungen zu solch einer Entwicklung komme. (AP)
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