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Bier trinken künftig nicht mehr erlaubt

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18.10.2012

Alkohol zu trinken ist im Nürnberger Hauptbahnhof zu bestimmten Zeiten künftig tabu. Foto: dapd/Timm Schamberger
Alkohol zu trinken ist im Nürnberger Hauptbahnhof zu bestimmten Zeiten künftig tabu.

Foto: dapd/Timm Schamberger

Berlin/Nürnberg – Alkohol zu trinken ist im Nürnberger Hauptbahnhof zu bestimmten Zeiten künftig tabu. Das Verbot gilt nach Angaben der Deutschen Bahn (DB) freitags, samstags sowie direkt vor Feiertagen jeweils von 20.00 Uhr bis zum Folgetag um 6.00 Uhr. Damit sei der Nürnberger Bahnhof der bundesweit erste mit einer solchen Regelung.

Grund für das Konsumverbot sind Hunderte Partygänger, die in den betreffenden Nächten regelmäßig mit mitgebrachtem Alkohol im Bahnhof gemeinsam feiern und teilweise stark betrunken sind, wie ein Sprecher der Bahn auf dapd-Anfrage sagte. Das Sicherheitsempfinden von Reisenden und Besuchern habe sich dadurch verschlechtert. Der Fahrgastverband Pro Bahn unterstützt das Verbot und fordert eine Ausweitung auf alle deutschen Bahnhöfe - für die DB soll nach eigenen Angaben das Nürnberger Modell aber zunächst ein Einzelfall bleiben.

Das Verbot erstreckt sich auf große Teile des Bahnhofs vom Eingang über den Innenbereich, den Bahnsteigtunnel bis zu den Bahnsteigen - ausgenommen sind der Verkauf und der Ausschank, präzisierte der Sprecher. Es gehe vor allem um das Problem, dass Alkohol in den Bahnhof mitgebracht werde. Das Modell hat die Deutsche Bahn am Nürnberger Standort als Hausherr initiiert. Die Bundespolizei ist nach eigenen Angaben nicht daran beteiligt.

In der Vergangenheit gab es in anderen deutschen Städten bereits ähnliche Bestrebungen, den Alkoholkonsum im öffentlichen Verkehr zu minimieren. 2011 hatten sich etwa die Händler im Hannover Bahnhof darauf geeinigt, drei Monate lang freitags und samstags ab 22.00 Uhr bis zum Folgetag um 6.00 Uhr keinen Alkohol zu verkaufen. Die Aktion wurde aber nicht fortgesetzt, auch weil nach Angaben der Stadt viele jüngere Konsumenten die verkaufsfreien Zeiten umgangen hätten. Weiter wurde in mehreren Städten bereits verboten, Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln zu trinken. In München und Hamburg etwa gibt es solche Regeln.

Am Freitag (19. Oktober) tritt das Alkoholkonsumverbot in Nürnberg erstmals in Kraft. Dann sollen Durchsagen und die Mitarbeiter der DB Sicherheit die Reisenden und Bahnhofsbesucher informieren. Wenn trotzdem weiter getrunken werde, könne nach einer nochmaligen Aufforderung ein Hausverweis ausgesprochen werden, sagte der Bahnsprecher.

Der Fahrgastverband Pro Bahn befürwortet die neue Regel und will sogar noch einen Schritt weiter gehen. "Wir fordern eine Ausweitung auf alle Bahnhöfe", sagte der Bundessprecher des Verbands, Matthias Oomen, auf dapd-Anfrage.

Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD) zeigte Verständnis für das Verbot, es geht ihm allerdings nicht weit genug: "Konsequenterweise müsste man auch den Verkauf beschränken." Er befürchtet, dass die Partygänger dann in den Nahverkehrsbereich, der direkt an den Hauptbahnhof angeschlossen sei, umsiedeln. "Die Menschen trinken dann an anderer Stelle."

Das Alkoholkonsumverbot im Nürnberger Hauptbahnhof um ein Verkaufsverbot zu erweitern, hält der Handelsverband in Bayern (HBE) für unnötig. "Ich glaube, dass das Verkaufspersonal darauf achtet, dass Alkohol nur in Maßen und in nicht missbräuchlicher Form verkauft wird", sagte der Geschäftsführer des HBE-Bezirks Mittelfranken, Uwe Werner. Für den Handel mache es keinen Sinn, "potenzielle Alkoholiker heranzuzüchten".

Täglich passieren nach Angaben der Deutschen Bahn rund 180.000 Reisende und Besucher den Nürnberger Hauptbahnhof.

dapd

 

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