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Buback-Sohn verlangt Aufklärung über die Mörder seines Vaters

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07.04.2007

Generalbundesanwältin Monika Harms steht in der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Dedenkstein des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback. (AP Photo/Uli Deck)
Generalbundesanwältin Monika Harms steht in der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Dedenkstein des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback. (AP Photo/Uli Deck)

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am Samstag des tödlichen RAF-Anschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 30 Jahren gedacht. Buback und seine zwei Fahrer Wolfgang Göbel und Georg Wurster waren am 7. April 1977 in Karlsruhe auf dem Weg zur Arbeit im Dienstwagen erschossen worden. Generalbundesanwältin Monika Harms sagte auf der Gedenkveranstaltung mit den Hinterbliebenen in Karlsruhe, die heftigen Diskussionen der vergangenen Wochen über den Umgang mit den noch inhaftierten, früheren RAF-Mitgliedern habe gezeigt, dass die Tat nicht vergessen sei.

„Die Wunden von damals wirken bis heute nach, sie sind und bleiben offen“, sagte Harms. Bis heute wisse sie keine Antwort darauf, warum in friedlichen Zeiten Menschen andere Menschen töten, die sie nicht kennen und die ihnen nichts angetan haben, und dies mit einer selbst gefundenen so genannten Ideologie legitimierten. Auch 30 Jahre nach der Tat seien die Erinnerungen bei den Angehörigen und den damaligen Zeitzeugen innerhalb der Bundesanwaltschaft minutiös ins Gedächtnis eingebrannt.

Bubacks Sohn, Michael Buback, forderte von den Mördern seines Vaters erneut, sich zu ihrer Tat zu bekennen und offen zu legen, wer damals schoss. Am Rande der Gedenkveranstaltung sagte er: „Man kann verzeihen, aber man muss wissen wofür.“ Er selbst sei dagegen, einen Schlussstrich zu ziehen. „Ein Schlussstrich setzt Aufklärung voraus“, sagte der Sohn des RAF-Opfers. Die Haftentlassung Brigitte Mohnhaupts auf Bewährung akzeptiere er, aber Mohnhaupt habe bisher keinerlei Regung gegenüber den Angehörigen gezeigt, auch nicht gegenüber den Angehörigen der erschossenen Begleiter.

Weiter nannte es Buback für einen Laien kaum verständlich, warum deutsche Gerichte die Strafe „lebenslang“ aussprechen, wenn gleichzeitig klar sei, dass die Strafe nicht lebenslang vollstreckt werden dürfe. Schließlich erinnerte Buback daran, dass bis heute keine Straße und kein Platz nach seinem Vater benannt sei. Dass die Stadt Karlsruhe nun zum Gedenken eine Straße nach ihm benennen wolle, komme spät.

Für den Überfall auf Buback verurteilt wurden die drei RAF-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg. Wer die Schüsse abfeuerte, ist bislang nicht geklärt. Klar sitzt noch in Haft und hat ein heftig diskutiertes Gnadengesuch beim Bundespräsidenten eingereicht. (AP)

 

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