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Umverteilung der Kosten Bund entlastet Kommunen bei der Grundsicherung

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25.11.2011

Gesetzeszustimmung im Bundesrat. Foto: AP Photo/Markus Schreiber
Gesetzeszustimmung im Bundesrat.

Foto: AP Photo/Markus Schreiber

Berlin – Die Kommunen werden finanziell vom Bund entlastet. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Gesetz zu, das vorsieht, dass der Bund schrittweise die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt. Im kommenden Jahr soll der Bund für 45 Prozent der Ausgaben aufkommen anstatt wie bisher für 16 Prozent. Für den Bundeshaushalt bedeutet dies Mehrausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Vereinbart wurde die Umverteilung der Kosten bei der Hartz-IV-Reform im Frühjahr.

Geplant ist, dass der Bund im übernächsten Jahr 75 Prozent übernimmt und die Kosten ab 2014 vollständig trägt. Dazu sind jeweils einzelne Gesetze nötig. Der Parlamentarische Staatssekretär im Arbeitsministerium, Ralf Brauksiepe (CDU), versicherte, dass der Bund schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen werde, in dem weitere Stufen festgesetzt werden. Die Bundesregierung bekräftigte dies auch noch einmal in einer Protokollerklärung.  (dapd)

 

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