Koblenz – Der Bund muss anteilig die Kosten für Viagra übernehmen, wenn ein Beamter das Potenzmittel wegen einer krankheitsbedingten Erektionsstörung einnimmt. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz hervor. Die Richter entschieden, es sei unzulässig, wenn der Bund für die Behandlung bestimmter Krankheiten keine Beihilfe zahle.
Im vorliegenden Fall hatte ein Bundesbeamter geklagt, der nach Entfernen der Prostata unter Erektionsstörungen leidet. Wie das Gericht berichtete, hatte der Arzt dem Staatsdiener zwölf Viagra-Tabletten zum Preis von 144,52 Euro verordnet. Als der Beamte bei seinem Dienstherren eine anteilige Kostenübernahme beantragte, lehnte die entsprechende Beihilfestelle ab. Die Behörde argumentierte, die Behandlung von Erektionsstörungen sei grundsätzlich nicht beihilfefähig.
Gegen diese Entscheidung zog der Mann vor das Oberverwaltungsgericht und hatte Erfolg. Die Koblenzer Richter erklärten, eine Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung mit Viagra dürfe nicht allein deswegen abgelehnt werden, weil das Mittel in vielen Fällen nur zur Steigerung der Potenz genutzt werde. Das OVG ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
(Aktenzeichen: Oberverwaltungsgericht Koblenz 10 A 11598/06.OVG) (AP)
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