Nachrichten Deutschland – Bundesanwaltschaft fordert zweieinhalb Jahre Haft für Terrorhelfer – Andreas Kraft
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Straftaten im Internet Bundesanwaltschaft fordert zweieinhalb Jahre Haft für Terrorhelfer

Andreas Kraft

16.12.2011

Frankfurt/Main – Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten fordert die Bundesanwaltschaft in dem Verfahren gegen einen mutmaßlichen Al-Kaida-Helfer in Frankfurt am Main. Der Angeklagte Adnan V. habe bei der Vorbereitung eines Terroranschlags geholfen, sagte Staatsanwalt Andreas Christeleit am Freitag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht. Die Anwälte des Angeklagten, Stefan Bonn und Elard Biskamp, forderten dagegen eine Bewährungsstrafe.

Was der Angeklagte getan hat, ist unstrittig. Der ehemalige Chemiestudent hat vor Gericht selbst zugegeben, einem Dschihadisten, der vermutlich in Pakistan aktiv ist, vor gut zwei Jahren per E-Mail erklärt zu haben, wie sich mit verschiedenen Chemikalien Sprengstoff herstellen lässt. Zudem hat er in zwei islamistischen Internet-Foren direkt auf Propaganda-Videos von Al-Kaida verwiesen. Damit hat er laut Bundesanwaltschaft auch um neue Mitglieder für das Terrornetzwerk geworben. Seine Taten hat der 26-Jährige demnach ausschließlich im Internet begangen.

Bei Prozessbeginn im August 2011 hatte die Bundesanwaltschaft ihm zudem vorgeworfen, selbst an einer Bombe gebaut zu haben. Das Gericht hat diesen Punkt des Verfahrens am Freitag allerdings eingestellt. Der Angeklagte selbst hatte ausgesagt, er habe privat in einem Forschungsprojekt an einer Rakete gebastelt. Dafür habe er Zünder und Sprengstoff hergestellt. Eine terroristische Absicht ließ sich offenbar nicht beweisen.

Angeklagter distanziert sich von Islamismus

Bundesanwaltschaft und Verteidigung sind sich damit lediglich noch in einem juristischen Detail uneinig: nach welchem Paragrafen der 26-Jährige verurteilt werden soll. Die Frage ist, ob er mit seiner E-Mail unmittelbar einen Anschlag mit vorbereitet hat oder ob er lediglich eine allgemeine Anleitung weitergegeben hat, die auch für einen Anschlag genutzt werden kann.

Zudem wird für die Höhe der Strafe entscheidend sein, wie der Staatsschutzsenat die Entwicklung des Angeklagten beurteilt. Der Angeklagte beteuerte am Freitag erneut, mit der islamistischen Ideologie gebrochen zu haben, und gestand seine Fehler ein.

Das Gericht wird das Urteil am kommenden Freitag (23. Dezember, 1200 Uhr) verkünden.

(dapd)

 

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