Aktuelle Nachrichten – Umwelt
04.06.2010
Berlin (apn) Die Länder wollen die Förderung des Solarstroms weniger stark kürzen als von Regierung und Bundestag geplant. Der Bundesrat überwies deshalb am Freitag die vorgesehene Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in den Vermittlungsausschuss.
Die Länderkammer verlangt, die Einspeisevergütung für Sonnenstrom zum 1. Juli um höchstens zehn Prozent zu drosseln. Der Bundestag war dagegen dem Vorschlag von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) gefolgt, der die Überförderung des Solarstroms drastischer abbauen will. Für Sonnenstrom aus Dachanlagen soll es demnach 16 Prozent weniger Einspeisevergütung geben, für Freiflächen 15 Prozent und für Brachflächen elf Prozent weniger.
Da es sich um ein Einspruchgesetz handelt, kann die Länderkammer das Gesetz zwar zur Nachbesserung in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag überweisen. Kommt dort aber kein Kompromiss zustande und legt die Länderkammer dann Einspruch ein, kann dieser vom Bundestag mit Mehrheit zurückgewiesen werden.
Der FDP-Umweltexperte Michael Kauch kritisierte, trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wolle die Mehrheit der Bundesländer auf eine angemessene Entlastung der Bürger bei der Stromrechnung verzichten. „Stattdessen waren die Lobbyisten erfolgreich, die Traumrenditen für Anleger schützen wollen.“
Die Differenz bei der Vergütung von Solarstrom zum herkömmlichen Strom bezahlen alle Stromkunden mit ihrer Rechnung. Derzeit liegt die Umlage, die pro Kilowattstunde fällig wird, bei etwa zwei Cent. (AP)
www.bundesrat.de
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