Aktuelle Nachrichten – Unterhaltung
13.08.2012
Foto: dapd
Berlin – Der Bundesverband Musikindustrie hat ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu härterem Vorgehen gegen den Austausch urheberrechtlich geschützter Dateien im Internet begrüßt. Der BGH habe dem "inakzeptablen Zustand der Verkürzung von Rechten der Kreativen" Einhalt geboten, sagte Geschäftsführer Florian Drücke am Montag in Berlin.
Laut der am Freitag veröffentlichten BGH-Entscheidung müssen Internetprovider den Rechteinhabern von Musikstücken Namen und Anschriften von Nutzern mitteilen, die diese Stücke zum illegalen Download in Tauschbörsen gestellt haben. Das gilt auch dann, wenn die Kunden in nicht-gewerblichem Ausmaß handeln. Bislang setze die Herausgabe der Daten eine Rechtsverletzung "in gewerblichem Ausmaß" voraus. dapd
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