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Parlament muss rechtzeitig informiert werden Bundesverfassungsgericht schützt Rechte des Bundestags

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19.06.2012

ARCHIV: Die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.    Foto: Ronald Wittek/dapd
ARCHIV: Die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

Foto: Ronald Wittek/dapd

Karlsruhe – Es ist das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht die Informationsrechte der Parlamentarier im sogenannten Europa-Artikel ausgelegt hat. Der Artikel 23 kam 1992 in neuer Form ins Grundgesetz. Anlass war die Verabschiedung des Maastricht-Vertrages unter der Kanzlerschaft von Helmut Kohl (CDU). Die europäischen Gremien erhielten damals neue Kompetenzen übertragen. Als Ausgleich wurden dem Bundestag und Bundesrat weitreichende Mitwirkungs- und Informationsrechte in europäischen Angelegenheiten eingeräumt.

Wörtlich heißt es in Absatz zwei des sogenannten Europa-Artikels: "In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühstmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten."

Das Bundesverfassungsgericht bescheinigte jetzt der Bundesregierung, diese Vorschrift im vergangenen Jahr zweimal verletzt zu haben: beim Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) und beim Euro-Plus-Pakt – einem Maßnahmepaket der 17 Staaten der Euro-Zone mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Länder zu erhöhen.

Die Europäische Kommission habe spätestens am 21. Februar 2011 einen Text für den geplanten ESM vorgelegt. Am 6. April 2011 folgte der Vertragsentwurf. Die Bundesregierung habe es versäumt, dem Bundestag beide Texte zu übermitteln. Erst am 17. beziehungsweise 18. Mai seien die bereits beratenen Vertragsentwürfe übersandt worden.

Das ist in Zukunft nicht mehr möglich. Der Zweite Senat stellte klar, dass die Bundesregierung dem Bundestag auch "Zwischenergebnisse und Textstufen" übermitteln muss, wenn europäische Rechtsakte vereinbart werden sollen.

Auch über den Euro-Plus-Pakt sei das Parlament verspätet informiert worden. Das Vorhaben, das Steuer- und Sozialrecht in den Ländern der Euro-Zone stärker durch EU-Organe überwachen zu lassen, stellten Deutschland und Frankreich am 4. Februar 2011 auf der Tagung des Europäischen Rates vor.

Statt den Bundestag zwei Tage vorher über den Diskussionsvorschlag zu unterrichten, sei der offizielle Entwurf erst am 11. März dem Parlament zugeleitet worden. Zeit für eine Debatte und eine Stellungnahme des Bundestages sei nicht mehr gewesen. Denn noch am gleichen Tag einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten auf den Euro-Plus-Pakt.

(dapd)

 

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