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Spionage für China Chinese in Deutschland angeklagt wegen Ausspähung von Falun Gong

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31.01.2011

Foto: John MacDougall/AFP/Getty Images

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Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen chinesischen Spion erhoben. Es handele sich um einen 54-jährigen deutschen Staatsangehörigen, teilte die Karlsruher Strafverfolgungsbehörde am Montag mit.

Der Beschuldigte John Z. soll von März 2006 bis April 2010 deutsche Anhänger der in China verfolgten Falun-Gong-Bewegung ausgespäht und seine Erkenntnisse an einen chinesischen Nachrichtendienst weitergeleitet haben. Die Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit wurde vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle erhoben.

Bei der Falun-Gong-Bewegung handelt es sich um eine traditionelle Meditationspraktik mit Wurzeln in der traditionellen buddhistischen Kultur Chinas. Die Grundlage der Lehre von Falun Gong, auch Falun Dafa genannt, sind Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht, sowie fünf Qi Gong-Übungen. Seit 1999 von der Kommunistischen Partei Chinas ohne Rechtsgrundlage verfolgt, protestiert die Bewegung mit weltweiten Aktionen vor chinesischen Konsulaten und Botschaften. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte berichten von Folterungen, willkürlichen Festnahmen und sogar kommerziellen Organentnahmen an Gewissens- und Glaubenshäftlingen.

Der Beschuldigte hatte der Anklage zufolge Zugang zu den E-Mail-Verteilern der Bewegung und verfügte über persönliche Kontakte zu zahlreichen Mitgliedern. John Z., der einen Doktortitel hat, sei "umfassend über die Organisation, die personelle Zusammensetzung und Vorhaben der Bewegung informiert" gewesen.

Seit März 2006 gab er laut Anklage regelmäßig Interna über Struktur und Aktionen der Gemeinschaft an den chinesischen Geheimdienst weiter. Spätestens Ende September 2008 habe er begonnen, seinen Auftraggebern E-Mails weiterzuleiten.

"Von Januar bis Oktober 2009 ermöglichte er dem chinesischen Nachrichtendienst, auf sämtliche E-Mails aus dem Verteiler zuzugreifen", erklärte die Bundesanwaltschaft. Er habe dem Geheimdienst damit Zugang zu Kontaktdaten aktiver Mitglieder der Bewegung und zu Informationen über geplante Aktionen verschafft. Dasselbe gelte für Zugangsdaten zu Online-Konferenzen, in denen die Strategie der Bewegung erörtert wurde.

Nachdem deutsche Sicherheitsbehörden den Beschuldigten mit ihrem Verdacht der geheimdienstlichen Tätigkeit konfrontiert hatten, habe er Mitte April 2010 seine Zusammenarbeit mit dem chinesischen Nachrichtendienst eingestellt, erklärte die Anklagebehörde.

Auch die deutsche Wirtschaft wird nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes häufig von chinesischen Spionen attackiert. Diese seien die Hauptakteure beim Ausspähen wertvoller Erkenntnisse aus der Hochtechnologie, so der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm. Die Schäden für die deutsche Volkswirtschaft bewegten sich 2008 im zweistelligen Milliardenbereich. Auch Hackerangriffe aus China richten sich vermehrt gegen bundesdeutsche Regierungsstellen und eine Vielzahl deutscher Firmen. (Norbert Demuth-dapd/red.)

 

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