St. Pölten – Josef Fritzl, der seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und vergewaltigt hat, ist am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine geschlossene Anstalt eingewiesen worden. Das Schwurgericht in St. Pölten sprach ihn einstimmig es Mordes durch Unterlassen, der Freiheitsberaubung, Nötigung, Sklaverei und des Inzests schuldig. Eines der sieben Kinder, das er mit der Tochter zeugte, war kurz nach der Geburt in dem Keller gestorben. Der vor knapp einem Jahr bekannt gewordene Fall erschütterte die Weltöffentlichkeit. Er begann vor einem Vierteljahrhundert:
Am 29. August 1984 verschwindet die damals 18-Jährige Elisabeth und wird als vermisst gemeldet. Ihr Vater erzählt, sie sei bei einer Sekte gelandet. Tatsächlich hat er sie unter einem Vorwand in den Keller seines Hauses in Amstetten gelockt und in dem fensterlosen, muffigen und feuchten Verlies eingesperrt. Tausendfach wird sie in den nächsten Jahren von ihrem Peiniger vergewaltigt und bringt insgesamt sieben Kinder zur Welt.
Im Mai 1993 wird im Haus der Familie ein neun Monate altes Mädchen „gefunden“. In einem manipulierten Begleitbrief bittet Elisabeth um Hilfe, weil sie sich nicht um das Baby kümmern könne. Aus dem Schreiben geht hervor, dass sie schon zwei Kinder hat. Fritzl und seine Frau adoptieren die Kleine.
Im Dezember 1994 liegt an gleicher Stelle wieder ein Kind, ein zehn Monate altes Mädchen, wiederum mit einer schriftlichen Bitte um Unterstützung. Fritzl beantragt das Sorgerecht.
Im August 1997 taucht ein 15 Monate alter Junge im Haus auf, auch er wächst bei den Großeltern auf. Ein Zwillingsbruder des Jungen war im April 1996 kurz nach der Geburt nach zweitägigem Todeskampf gestorben. Die Anklage wirft Fritzl später Mord durch Unterlassen vor, weil er trotz der Atemprobleme des Säuglings keine Hilfe geholt habe. Im Polizeiverhör räumt er ein, die Leiche des Kindes im Heizofen verbrannt zu haben.
Die anderen drei Kinder bleiben bei Elisabeth im Kellerverlies und wachsen auf, ohne je das Tageslicht zu sehen.
Im April 2008 erkrankt die älteste Tochter schwer. Auch sie wird oben im Haus der Familie abgelegt und mit mysteriösen Symptomen ins Krankenhaus eingeliefert. Die Medien veröffentlichen einen Aufruf an die Mutter, sich zu melden und Auskunft über die Krankengeschichte zu geben. Elisabeth bekommt im Fernsehen einen solchen Appell mit und bedrängt ihren Vater, sie in die Klinik zu bringen. Das Verbrechen kommt ans Licht. Fritzl legt ein weitgehendes Geständnis ab und kommt in Untersuchungshaft.
Im Juni 2008 verlässt die 19-Jährige weitgehend genesen das Krankenhaus. Elisabeth und ihre Kinder werden zunächst streng abgeschirmt in einer Klinik untergebracht und leben inzwischen an einem geheimgehaltenen Ort.
Im November 2008 erhebt die Staatsanwaltschaft St. Pölten Anklage. Ein psychiatrisches Gutachten befindet Fritzl für zurechnungsfähig und bescheinigt ihm eine „höhergradig seelisch-geistige Abartigkeit“.
Am 16. März 2009 beginnt der „Jahrhundertprozess“ vor dem Landesgericht in St. Pölten. Für das Schwurgerichtsverfahren sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Fritzl verbirgt sich hinter einem blauen Aktenordner. Er legt ein Teilgeständnis in den Anklagepunkten Inzest, Freiheitsberaubung, Nötigung und Vergewaltigung ab, erklärt sich aber für nicht schuldig des Mordes durch Unterlassen und der Sklaverei.
Während der auf Video aufgenommenen Aussage Elisabeths am ersten und zweiten Verhandlungstag wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Unerwarteterweise ist die Tochter dabei selbst im Gerichtssaal anwesend.
Am 18. März die überraschende Wende: Offenkundig erschüttert von der Aussage und der Anwesenheit der Tochter gesteht Fritzl alles und bekennt sich schuldig in allen Punkten der Anklage.
Schneller als erwartet ist der Prozess zu Ende: Nach nur vier Verhandlungstagen wird Fritzl am 19. März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht befindet ihn in allen Anklagepunkten für schuldig. Der Empfehlung der psychiatrischen Gutachterin folgend, die Fritzl eine hochgradig gestörte und gefährliche Persönlichkeit bescheinigte, wird seine Einweisung in eine geschlossenen Anstalt verfügt///. ///“Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe“, sagt der 73-Jährige in seinem Schlusswort. (AP)
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