Aktuelle Nachrichten Europa – Deutsch-Schweizer Tauziehen um gestohlene Steuer-CD – DAPD
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Bern stellt Rechtshilfeersuchen Deutsch-Schweizer Tauziehen um gestohlene Steuer-CD

DAPD

19.02.2010

Foto: Kurt F. Domnik/www.pixelio.de

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Frankfurt/Main (apn) Um die CDs mit Daten von Steuerflüchtlingen hat sich ein juristisches Tauziehen zwischen der Schweiz und Deutschland entsponnen. Die Bundesregierung bestätigte am Freitag in Berlin, dass die Schweizer Bundesanwaltschaft offizielle Rechtshilfeersuchen gestellt hat. Sie richteten sich an jene Bundesländer, die Daten über deutsche Steuersünder von dortigen Banken erlangen wollten. Nach Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft könnte allein die Debatte über den Ankauf der gestohlenen CDs dem Fiskus rund 300 Millionen Euro einbringen.

Der Vorsitzende der Organisation, Dieter Ondracek, sagte im Bayerischen Rundfunk, bundesweit seien bereits rund 2.500 Selbstanzeigen von Steuersündern eingegangen. „Wenn man die ersten Proben nimmt, dann sind im Durchschnitt 100.000 Euro bis 150.000 Euro pro Selbstanzeige nachbezahlt worden. Das ist ein satter Millionenbetrag, der jetzt schon in der Kasse ist“, sagte der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft. Zweifel an der Existenz der CDs wies Ondracek zurück. „Ich weiß, dass es diese CDs gibt, sie sind geprüft, sie sind werthaltig“, sagte der Steuerbeamte.

Nach einer Meldung der „Stuttgarter Nachrichten“ hat die Schweiz in dem Rechtshilfeersuchen die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern um Zusammenarbeit ersucht. Damit wolle die Schweiz offenbar verhindern, dass deutsche Behörden ihnen angebotene Daten der Steuerflüchtigen kaufen und zugleich die deutschen Anleger in der Schweiz schützen, schrieb die Zeitung.

Anwaltsvereine gegen Ankauf der Daten

Der Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte, seine Behörde prüfe derzeit, ob Bedenken gegen eine Bewilligung des Schweizer Rechtshilfeersuchens bestünden. Diese Prüfung sei noch im Gange, deshalb könne er nichts über das Ergebnis sagen. Danach sei es Sache der Bundesländer, ob sie das Ersuchen bewilligen wollen oder nicht. Eine Entscheidung des Bundes präjudiziere keine Entscheidung der Länder. Ob die derzeitige Prüfung oder anschließende Entscheidungen einzelner Bundesländer aufschiebende Wirkung in Bezug auf den Kauf der Daten haben, dazu sagte der Sprecher nichts.

Derweil wandten sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) gegen den Ankauf der Steuersünder- CDs. Rechtsstaatliche Grundsätze seien auch im Steuerrecht nicht disponibel, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der beiden Organisationen. Der Kauf von gestohlenen Daten durch staatliche Stellen verleihe dem Datendieb eine ungerechtfertigte Legitimation. „Der Staat setzt sich damit moralisch auf die Stufe des Straftäters“, kritisierten die beiden Anwaltsverbände.

Bund der Steuerzahler für Erhalt der Straffreiheit

Der Vorsitzende des Bunds der Steuerzahler in Bayern, Rolf von Hohenau, verteidigte derweil die Straffreiheit für reuige Steuersünder. Im ARD-Morgenmagazin wies er Forderungen von Politikern aus CDU und FDP zurück, den Paragrafen zu ändern, der bei Selbstanzeige Steuerhinterziehern Straffreiheit sichert. „Wenn wir Steuerbetrüger bestrafen, dann kommt es auch zu weniger Selbstanzeigen“, sagte von Hohenau. Die Folge wäre weniger Geld für die Staatskasse, warnte er. (AP)

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