Deutsche Arbeitgeber: Wir brauchen die Flüchtlinge am Arbeitsmarkt

„Deshalb müssen wir rasch in Sprache und Bildung investieren. Das erhöht die Chancen auf Arbeit. Und Arbeit ist die beste Form der Integration“, sagt Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.
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Deutschland werde ohne Zuwanderung bis 2025 über 6,5 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter verlieren.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times4. September 2015
Die deutschen Arbeitgeber dringen auf Lockerungen im Asylrecht, um geflüchtete Menschen möglichst schnell in die Berufswelt zu integrieren.

Die Politik müsse dafür sorgen, „dass Asylbewerber nicht viele Monate vom Arbeitsmarkt ferngehalten werden“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Ingo Kramer, der „Süddeutschen Zeitung“. Nötig seien Deutschkurse vom ersten Tag an und ein Bleiberecht für junge Menschen in Ausbildung.

Die steigenden Flüchtlingszahlen wertete er als Chance für den Jobmarkt. „Wir brauchen in den nächsten zwanzig Jahren viel mehr Arbeitskräfte, als dieses Land hervorbringen wird“, sagte Kramer und sprach von 500 000 freien Stellen in Deutschland.

Ähnlich äußerte sich der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank Jürgen Weise. „Unser Arbeitsmarkt ist derzeit stabil und aufnahmefähig. Wer gut Deutsch spricht und qualifiziert ist, wird schnell eine Stelle finden“, sagte er der Zeitung „Bild“ (Freitag). Dies treffe jedoch nicht auf den Großteil der ankommenden Menschen zu. „Deshalb müssen wir rasch in Sprache und Bildung investieren. Das erhöht die Chancen auf Arbeit. Und Arbeit ist die beste Form der Integration.“

Auf die Frage, ob Flüchtlinge dann deutschen Arbeitslosen mögliche Jobs wegnehmen, sagte Weise dem Blatt: „Ausdrücklich Nein. Die Firmen haben so viele offene Stellen wie noch nie, und es fällt immer schwerer diese zu besetzen.“ Deutschland werde ohne Zuwanderung bis 2025 über 6,5 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter verlieren.

Derzeit ist das Asylsystem von anderen Zuwanderungswegen strikt getrennt. Wer einen Asylantrag stellt, kann nicht einfach aus diesem Verfahren ausscheren und ein Arbeitsvisum beantragen.

(dpa)


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