Aktuelle Nachrichten – Konjunktur
05.07.2012
Foto: Thomas Lohnes/dapd
Frankfurt/Main – Genau genommen gibt es für den Euroraum nicht nur einen Leitzins, sondern gleich drei davon. Alle drei werden vom Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main festgesetzt und sind wichtige Elemente der Geldpolitik. Änderungen müssen nicht unbedingt alle drei Leitzinsen umfassen, sondern können durchaus auch nur einen oder zwei Zinssätze betreffen.
Der wichtigste Leitzins ist der Hauptrefinanzierungssatz. Er legt den Mindestzins fest, den Geschäftsbanken der EZB für einen Kredit mit einwöchiger Laufzeit im Rahmen der sogenannten Tenderauktionen bieten müssen. Änderungen wirken sich in der Regel direkt auf die Zinsen am Geld- und am Kapitalmarkt aus.
Teurer wird es für die Banken, wenn sie ganz kurzfristig Geld brauchen. Dafür bietet die EZB die sogenannte Spitzenrefinanzierungsfazilität an. Diese Kredite haben eine Laufzeit von einem Tag. Der Zins, den Banken für das über Nacht geliehene Geld zu zahlen haben, ist der Spitzenrefinanzierungssatz. Er liegt in der Regel rund einen Prozentpunkt über dem Hauptrefinanzierungssatz.
Die Einlagefazilität ist das Gegenstück zur Spitzenrefinanzierungsfazilität. Sie gibt Banken die Möglichkeit, einen Überschuss an flüssigen Mitteln bis zum nächsten Geschäftstag bei der Zentralbank zu parken. Die Verzinsung gibt der Einlagefazilitätssatz an. Spitzen- und Einlagefazilität sind Instrumente, mit denen die EZB weitere Feinsteuerung verwirklichen kann. Wenn die Banken zum Beispiel nur sehr wenig oder gar keinen Zins auf das Geld bekommen, das sie bei der EZB parken, dann steigt der Anreiz, es an einen Kunden zu verleihen. (dapd)
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