Foto: AP Photo/Jan Bauer
Brüssel – Am (morgigen) Dienstag startet die EU in eine neue Ära: Nach jahrelangem Ringen tritt der EU-Reformvertrag von Lissabon in Kraft. Die portugiesische Regierung hat zu einer Feierstunde in ihrer Hauptstadt eingeladen, wo der Vertrag im Dezember 2007 unterzeichnet wurde. Erwartet wird neben EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso auch der neue Ratspräsident der Europäischen Union, Herman Van Rompuy. Seine Amtszeit beginnt ebenfalls am Dienstag.
Die Debatte über die Berufung des Belgiers Van Rompuy und der künftigen EU-Außenpolitikchefin Catherine Ashton aus Großbritannien hat dem Reformprojekt Lissabon geschadet. Zwei weitgehend unbekannte Politiker zu Gesicht und Stimme Europas in der Welt zu erklären, wirkt wenig überzeugend. Die Einsetzung der neuen Führungsspitze war sichtbar eine Verlegenheitslösung, weil sich die 27 EU-Regierungen nicht auf prominentere Kandidaten wie den britischen Ex-Premierminister Tony Blair oder den luxemburgischen Ministerpräsidenten Jean-Claude Juncker einigen konnten.
Die EU hat damit die Chance vertan, den durch den Lissabon-Vertrag geschaffenen Spitzenposten von Anfang an ein klares Profil zu geben. Das bedeutet aber nicht, dass die neuen Funktionen von vornherein nutzlos sind. Der neue Ratspräsident Van Rompuy und Außenpolitikchefin Ashton haben nun Gelegenheit zu beweisen, was in ihnen steckt.
Zudem bringt der Vertrag weit mehr als nur zwei neue Köpfe an der Spitze der EU. Die Entscheidungsprozesse in der Gemeinschaft werden demokratischer: Das Europaparlament erhält mehr Rechte, die nationalen Volksvertretungen ebenfalls, und Bürgerbegehren werden möglich.
Der wichtigste Fortschritt ist die Stärkung der Mitspracherechte des Europaparlaments. Über die Aufteilung der milliardenschweren Agrarsubventionen können die EU-Regierungen künftig nicht mehr allein entscheiden. Bislang wurde das Parlament hierzu nur angehört. Auch in der Justiz- und Innenpolitik werden die Kompetenzen der EU-Volksvertreter erheblich ausgeweitet. Wie wichtig das ist, wird an der aktuellen Debatte über die Weitergabe europäischer Bankdaten an US-Terrorfahnder deutlich: Nach dem Lissabon-Vertrag könnte das Parlament das Abkommen über den Datentransfer blockieren.
Mit der EU-Reform wird überdies die Zahl der nationalen Vetos sinken. In vielen Politikbereichen wird es einzelnen Ländern nicht mehr möglich sein, die 26 übrigen aufzuhalten. Im Gegenzug werden die Rechte der nationalen Parlamente gestärkt: Sieht ein Drittel von ihnen durch ein europäisches Gesetzesvorhaben das Subsidiaritätsprinzip verletzt, so muss der Entwurf überprüft werden. Auf Druck des Bundesverfassungsgerichts wurden in Deutschland zudem die Mitspracherechte von Bundestag und Bundesrat bei bestimmten europapolitischen Entscheidungen der Regierung gestärkt.
Noch sind nicht alle Konsequenzen der EU-Reform klar geregelt. Beispiel Bürgerbegehren: Der Lissabon-Vertrag schreibt lediglich vor, dass hierfür eine Million Unterschriften aus „einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten“ nötig sind. Das Verfahren muss also noch festgelegt werden. Die EU-Kommission schlug Mitte November vor, dass aus mindestens einem Drittel der Mitgliedstaaten Unterschriften von jeweils 0,2 Prozent der nationalen Bevölkerung vorliegen sollten. Ob dieses Quorum tatsächlich so kommt und wie verbindlich ein Bürgerbegehren wäre, ist aber noch offen. Interessierte können hierzu noch bis Ende Januar Vorschläge bei der Kommission einreichen.
Auch an ihrem neuen Auftritt auf der internationalen Bühne muss die EU noch arbeiten. Der neuen Außenpolitikchefin Ashton soll ein Europäischer Auswärtiger Dienst aus mehreren tausend Beamten zur Seite gestellt werden. Die Idee: Künftig sollen die bereits existierenden Repräsentanzen der EU-Kommission außerhalb Europas zu EU-Botschaften ausgebaut werden. Die Idee: Langfristig wäre es dann nicht mehr nötig, dass jeder der 27 EU-Staaten weltweit eigene Botschaften unterhält. Der genaue Aufbau und die Funktionsweise des Auswärtigen Dienstes müssen aber noch geklärt werden. (AP)
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