Aktuelle Nachrichten – Finanzkrise
23.07.2012
Foto: Gerd Altmann /Pixelio
Die europäische Staatsschulden- und Bankenkrise hat mit der geplanten Bildung des ESM und einer europäischen Bankenaufsicht eine neue Wendung genommen.
Es scheint, als ob die europäische (Regierungs-)Integration über den Seiteneingang einer europäischen Bankenaufsicht weiter voranschreitet. EU-Kommission und EZB arbeiten mit Hochdruck an der Entwicklung – möglicherweise konkurrierender – Konzepte für die neue Aufsicht. Dabei ist zu klären, welche Aufgaben von der nationalen auf die europäische Ebene übertragen werden sollen, welche Banken unter die europäische Aufsicht gestellt werden und welches operative Modell die neue Aufsicht anstrebt.
Die Aufgaben der nationalen Aufseher, die für eine Übertragung an die europäische Bankenaufsicht in Frage kommen, sind sehr vielfältig. Dazu zählen die Umsetzung der auf internationaler und europäischer Ebene entwickelten Regularien in nationales Recht, wie zum Beispiel die Regelungen zu Mindestkapitalquoten, zu Berichtspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden, zur Ausgestaltung der Geschäftsorganisation sowie zu Sonderthemen wie z.B. Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche.
Falls die neue europäische Bankenaufsicht die Einhaltung dieser Regelungen zukünftig überwachen soll, wäre es nur folgerichtig, auch die Zuständigkeit und ausführende Gewalt über die Definition der einzuhaltenden Regelungen zu übernehmen.
Bei der Überwachung der Einhaltung der Regularien kommt bereits heute eine Vielzahl von Instrumenten zum Einsatz. Auch hier sind verschiedene Abgrenzungsmöglichkeiten zwischen nationaler und europäischer Bankenaufsicht denkbar.
Es geht dabei um Tätigkeiten wie regelmäßige Aufsichtsgespräche mit den Banken, Informationsanfragen zu aktuellen Themen, die Auswertung vorliegender Prüfungsberichte sowie eigene Prüfungen der Bankenaufseher. Dabei geht es auch um die Herausforderung, die Instrumente im Sinne einer „best practice“ innerhalb der Eurozone anzugleichen; hier gibt es noch viel zu tun.
Gleichzeitig darf die Reformagenda während eines möglicherweise langwierigen Aufbaus einer neuen europäischen Bankenaufsicht nicht aus den Augen verloren werden. Dabei sind in den letzten Jahren schon große Fortschritte erzielt worden mit einem bereits heute deutlich strengeren Mindestkapitalregime. Hier sei vor allem an die Einführung der neuen Eigenkapitalregeln für das Handelsgeschäft der Banken im Jahr 2011 erinnert – einer aus den Lehren der Finanzkrise abgeleiteten Fortentwicklung der Prinzipien guten Risikomanagements, sowie der mit der Einführung von Basel 3 ab 2013 einsetzenden Bereinigung der Eigenkapitalkomponenten.
Es wird in Zukunft eine starke, sowohl von populistischen Strömungen der Politik als auch von den Eigeninteressen der Banken unabhängige europäische Bankenaufsicht unabdingbar sein.
Auch wenn man nach den Erfahrungen der Finanzkrise nicht mehr an die selbstregulierende Wirkung der Märkte glauben mag, so wird es doch für den Erfolg der europäischen Bankenaufsicht entscheidend sein, ob ihre Maßnahmen von den Märkten als effektiv und ausgewogen wahrgenommen werden.
Nur so lässt sich das Vertrauen in die europäischen Banken stärken, und dieses ist bitter notwendig, um den Banken Zugang zu Liquidität und frischem Eigenkapital auf Dauer zu ermöglichen. Daran sollte sich der Erfolg der neuen europäischen Aufsicht messen lassen.
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