Aktuelle Nachrichten – Unterhaltung
05.09.2012
Foto: dapd
Neustadt/Weinstaße – Im Streit um die Drittsendezeiten bei Sat.1 muss die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz eine herbe Niederlage hinnehmen. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße den Klagen von zwei unterlegenen Anbietern, darunter N24, gegen die Vergabe durch die LMK stattgegeben und den Auswahl- und Zulassungsbescheid der Ludwigshafener Aufsichtsbehörde aufgehoben.
Für die LMK ist das ein weiterer Schlag ins Kontor, nachdem ProSiebenSat.1 als Konsequenz aus dem Streit seine Sendelizenz für das Sat.1-Programm kurzerhand neu beantragt hatte - und nun ab 2013 von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein beaufsichtigt wird.
Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Privatsender mit bundesweitem Vollprogramm unabhängigen Drittanbietern Sendezeit ermöglichen - und diesen das dort gesendete Programm auch bezahlen. Über die Vergabe dieser Drittsendezeiten wacht die jeweils zuständige Landesmedienanstalt.
Die Drittsendezeiten bei Sat.1 werden seit Jahren immer wieder an die Produktionsfirma "News and Pictures" des Mainzer Medienunternehmers Josef Buchheit ("Weck up" und "Planetopia") und DCTP von Alexander Kluge ("News and Stories" und "Spiegel TV Reportage/ Focus TV Reportage") vergeben. Auch für den nächsten Fünf-Jahreszeitraum ab 1. Juni 2013 erteilte die LMK den Zuschlag wieder diesen beiden Anbietern - gegen den Willen von ProSiebenSat.1.
Vorausgegangen war ein Streit zwischen ProSiebenSat.1 und Buchheit über die Höhe der Vergütung für das Drittprogramm. Der Privatsender war der Auffassung, dass Buchheit zu teuer produziert und hatte ihm einen neuen Vertrag mit deutlich schlechteren finanziellen Konditionen angeboten, was Buchheit ablehnte. Weil es zu keiner Einigung zwischen den beiden Seiten kam, entschied letztlich die LMK selbst - und schrieb den alten Vertrag zu den alten Konditionen für weitere fünf Jahre fort.
Genau das hätte die LMK nach Auffassung der Neustädter Verwaltungsrichter aber nicht tun dürfen - zumindest nicht so schnell. Der Rundfunkstaatsvertrag sehe auch für den Fall, dass eine einvernehmliche Auswahl der Drittanbieter scheitere, bis zur endgültigen Vergabe "weitere zwingende Verfahrensanforderungen" vor, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Diese Anforderungen habe die LMK aber nicht eingehalten.
Doch nicht nur das: "Auch in materiell-rechtlicher Hinsicht" meldeten die Richter "in verschiedenen Punkten Bedenken gegen die Entscheidung der LMK" an. Was diese Punkte im einzelnen sind, wurde zunächst nicht mitgeteilt. Die schriftliche Urteilsbegründung soll im Oktober folgen.
Bei der N24 Media GmbH zeigte man sich am Mittwoch zufrieden mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Sender gehe davon aus, dass die LMK sich "jetzt unvoreingenommen mit unseren Formaten auseinandersetzt", sagte Geschäftsführer Torsten Rossmann.
Ein Ende der gerichtlichen Auseinandersetzungen ist ohnehin nicht in Sicht. Neben der möglichen Berufung gegen das Urteil zur Vergabe der Drittsendezeiten läuft inzwischen nämlich auch eine Klage der Ludwigshafener Medienaufseher gegen ihre Hamburger Kollegen und deren Vergabe einer neuen Sendelizenz für Sat.1.
dapd
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