Aktuelle Nachrichten – Deutschland
04.01.2008
Karlsruhe – Die großangelegten Durchsuchungsaktionen gegen Globalisierungsgegner vor dem G-8-Gipfel im Mai 2007 waren rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof stellte am Freitag in Karlsruhe fest, dass sich die militanten G-8-Gegner nicht zu einer terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen hätten. Deshalb sei auch nicht der Generalbundesanwalt zuständig gewesen, sondern die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer.
Wie der 3. Strafsenat feststellte, waren die zwölf Brandanschläge, die der mutmaßlichen Vereinigung zur Last gelegt wurden, nicht geeignet, den Staat erheblich zu gefährden. Die Anschläge seien nur der mittleren Kriminalität zuzurechnen gewesen und hätten sich nur gegen Fahrzeuge und Gebäude, nicht aber gegen Personen gerichtet.
Allenfalls habe eine kriminelle Vereinigung vorgelegen. Für solche Ermittlungen sei nicht die Bundesanwaltschaft zuständig, sondern die Staatsanwaltschaft der Länder. Es lag auch keine „besondere Bedeutung des Falles“ vor, die eine Bundeszuständigkeit ausnahmsweise rechtfertigt hätte.
Darüberhinaus äußerte der Strafsenat große Zweifel, ob überhaupt eine Vereinigung vorlag. Dafür habe es nur „Vermutungen“, aber keine handfesten Indizien gegeben. Dass sich einzelne der 17 Beschuldigten gelegentlich getroffen haben, reiche für die Annahme einer Vereinigung nicht aus.
Nach BGH-Angaben haben die Betroffenen „eine Vielzahl“ von Beschwerden gegen die Polizeimaßnahmen eingelegt. Der 3. Strafsenat entschied nun über die erste derartige Beschwerde und hob den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss auf.
Die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Sonja Heine, erklärte zu der Entscheidung: „Wir haben das zu respektieren. Wir haben das anders gesehen – zusammen mit dem Ermittlungsrichter.“ Man werde nun die Angelegenheit den Landesbehörden übergeben. Die beschlagnahmten Gegenstände würden zurückgegeben.
Im Mai 2007 hatte die Polizei zahlreiche Wohnungen und linke Kulturzentren durchsucht sowie Computer und Unterlagen beschlagnahmt. Ermittelt wurde gegen G-8-Gegner, die als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung für zahlreiche Brandanschläge in Norddeutschland verantwortlich sein sollten.
Die Bundesanwaltschaft hatte dem Beschwerdeführer und weiteren Beschuldigten vorgeworfen, sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben, deren Ziel es gewesen sei, den G-8-Gipfel vom Juni 2007 in Heiligendamm mit Gewalttaten erheblich zu stören oder zu verhindern. Bei insgesamt zwölf Aktionen sei ein Gesamtschaden von rund 2,6 Millionen Euro entstanden.
Grüne und Linke begrüßten die Entscheidung: „Das Urteil des BGH ist ein leuchtender Sieg des Rechtstaats und eine schallende Ohrfeige für die verantwortlichen Akteure“, sagte Grünen-Chefin Claudia Roth. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christian Ströbele erklärte, mit der Entscheidung habe der BGH nun bereits zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen die Generalbundesanwältin Monika Harms in der Frage des Straftatbestands „terroristische Vereinigung“ zurückgepfiffen. Linken-Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch sagte, es werde zunehmend zu einem Problem, dass der BGH Entscheidungen der Bundesanwaltschaft kassieren müsse, um Recht und Gerechtigkeit in Deutschland herzustellen. (AP)
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