Darmstadt – Erstmals müssen sich ab dem kommenden Dienstag zwei ehemalige Siemens-Manager wegen Bestechung im Ausland vor einem deutschen Gericht verantworten. Die hessische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 63-jährigen Andreas K. und dem zehn Jahre älteren Horst V. vor, Verantwortliche des italienischen Stromriesen Enel mit rund sechs Millionen Euro geschmiert zu haben. Siemens konnte nach dem Ergebnis der Ermittlungen auf diese Weise Aufträge mit einem Gesamtwert von 388,1 Millionen Euro einheimsen.
Bei den mutmaßlich unsauberen Geschäften in Italien ging es vor allem um den Kauf von Gasturbinen und Zubehör durch Enel in den Jahren 1999 bis 2002. Siemens hatte sich damals gemeinsam mit dem Unternehmen Ansaldo im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung um die Aufträge beworben. Das Konsortium erhielt schließlich Aufträge in einem Gesamtwert von 450,3 Millionen Euro, wobei der Löwenanteil auf Siemens entfiel.
Doch die Entscheidung fiel offenbar nicht nur deshalb zugunsten von Siemens, weil die Italiener von der deutschen Technik überzeugt waren. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen flossen an zwei führende Manager der Firmen Enel Produzione und Enelpower 5,637 Millionen Euro sowie rund 483.990 Dollar. Um die Zahlungen zu verschleiern, gingen die Beteiligten nach dem Ergebnis der Ermittlungen höchst konspirativ vor. So sollen die Gelder über Konten in Abu Dhabi, Dubai und Liechtenstein geflossen sein, bis sie auf Konten der beiden Enel-Manager oder deren Familienmitgliedern in Lugano und Monaco landeten.
Die beiden Angeklagten waren in den Jahren 1999 bis 2002 in unterschiedlicher Funktion für Siemens tätig. Andreas K. war nach Angaben des Gerichts kaufmännischer Leiter der Siemenskraftwerkssparte, Horst V. agierte als freiberuflicher Berater des Konzerns. In dem Darmstädter Verfahren wird sich auch Siemens als Unternehmen verantworten müssen. Der Konzern wurde als so genannte Verfallsbeteiligte beigeladen. Dies bedeutet, dass Gewinne aus dem Geschäft mit Enel an die Staatskasse fallen könnten, sollten die beiden ehemaligen Manager verurteilt werden.
Mindestens seit 2004 ist die hessische Generalstaatsanwaltschaft mutmaßlich illegalen Machenschaften bei Siemens auf der Spur. Am 6. Mai 2004 ließen die Frankfurter Ermittler die Konzernzentrale in München sowie die Siemens-Niederlassungen in Erlangen und Offenbach durchsuchen. Danach dauerte es nochmals knapp zwei Jahre, bis Anklage erhoben wurde. Ein weiteres Jahr später beginnt nun der Prozess. Vorläufig sind vier Verhandlungstage anberaumt.
Nach Angaben aus Justizkreisen haben die Frankfurter Ermittler keine Belege dafür finden können, dass es zwischen den Bestechungsfällen bei der Siemens-Kraftwerkssparte und den aktuell diskutierten Fällen in der Sparte Telekommunikation eine Verbindung gibt. Beide Fälle gelten nach Einschätzung eines Insiders aber zumindest als ähnlich. So flossen auch die Gelder an die Enel-Manager nach den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft aus einer schwarzen Kasse, deren Bestand zeitweise bei rund zwölf Millionen Schweizer Franken lag.
Der Darmstädter Prozess wird sich im wesentlichen um Rechtsfragen drehen. So ist offen, ob die Zahlungen an die Enel-Manager nach deutschem Recht als strafbar anzusehen sind. Das 1998 in Kraft getretene Internationale Bestechungsgesetz sieht lediglich Zahlungen an ausländische Amtsträger als strafbar an, nicht jedoch an Geschäftsleute. Daher muss das Gericht die Frage beantworten, ob Manager der ehemals staatlichen Enel im Tatzeitraum wie Staatsbeamte anzusehen waren. (AP)
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