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Frikadelle vom Chef-Büffet Einigung im Streit über Kündigung wegen Frikadelle bahnt sich an

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12.10.2009

Kündigung wegen Bagatelldelikten häufen sich, dabei geht es oft nicht um eine "Frikadelle des Anstoßes", sondern um ein gestörtes Vertrauensverhältnis. (Freya Diepenbrock/www.pixelio.de)
Kündigung wegen Bagatelldelikten häufen sich, dabei geht es oft nicht um eine "Frikadelle des Anstoßes", sondern um ein gestörtes Vertrauensverhältnis. (Freya Diepenbrock/Pixelio)

Dortmund – Im Fall der wegen einer Frikadelle entlassenen Chefsekretärin aus Dortmund bahnt sich eine Einigung an. Zwar sei die fristlose Kündigung nicht zurückgezogen worden, sagte ein Sprecher des Bauverbands Westfalen am Montag der AP. Es gebe nun allerdings außergerichtliche Gespräche mit dem Ziel, sich gütlich zu einigen. In der ARD-Sendung „Anne Will“ hieß es am Sonntagabend, der Arbeitgeber wolle die Kündigung der 59-Jährigen rückgängig machen.

Die Angestellte war nach 34 Dienstjahren entlassen worden, weil sie von einem Chef-Büffet zwei Brötchenhälften und eine Frikadelle gegessen hatte. Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen.

Anne Will eröffnete ihre Talk-Show unter dem Titel „Wegen Frikadelle gefeuert – gnadenlose Arbeitswelt?“ mit den Worten, der Prozess vor dem Arbeitsgericht habe bis kurz vor der Sendung unausweichlich erschienen. Dann habe sie aber folgende Meldung erreicht: „Der Arbeitgeber ziehe die Kündigung zurück. Er sei juristisch nicht gut beraten gewesen“, sagte die Moderatorin.

Entschuldigung in offenem Brief

Der Hauptgeschäftsführer des Bauverbands, Hermann Schulte-Hiltrop, hatte sich am Samstag in einem offenen Brief an die entlassene Chefsekretärin für seine Reaktion auf den Vorfall entschuldigt. Sie sei menschlich zu hart gewesen, heißt es in dem Schreiben, das der AP vorliegt. „Ich bedauere diese sehr und habe – noch im Gerichtssaal direkt nach der Güteverhandlung – unseren Anwalt beauftragt, mit der Gegenseite eine sozialverträgliche Lösung zu finden“, erklärt Schulte-Hiltrop. Der Verband sei sich sicher, eine Vereinbarung zu finden, mit der beide Seiten gut weiterleben könnten.

Ob dazu auch die Rücknahme der Kündigung zählen könnte, ist Kreisen zufolge noch unklar. Eher wahrscheinlich sei die Auflösung des Arbeitsvertrags gegen eine Abfindung. Bei einem Gütetermin in der vergangenen Woche hatte es der Bauverband noch abgelehnt, die Kündigung in eine Abmahnung umzuwandeln.

In dem Fall geht es um eine 59-jährige Sekretärin, die im vergangenen Juli einen Imbiss für ihren Chef und verschiedene Gutachter vorbereitet hatte. Dabei nahm sie sich selbst zwei halbe Brötchen mit Aufschnitt und eine Frikadelle. Dies hatte sie auch sofort zugegeben, als sie darauf angesprochen wurde. Der Arbeitgeber betrachtete das Vertrauensverhältnis als zerstört und entließ die Frau fristlos.

Kündigung wegen Bagatelldelikten häufen sich

Kündigungen wegen Bagatelldelikten sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Demnächst verhandelt das Bundesarbeitsgericht den Fall einer Kassiererin, der wegen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigten wurde. Damit wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin überprüft, das die Kündigungsschutzklage der Mitarbeiterin abgewiesen und damit bundesweit für Empörung gesorgt hatte. Im baden-württembergischen Radolfzell kämpft eine 58-jährige Altenpflegerin um ihren Arbeitsplatz. Sie war fristlos entlassen worden, weil sie mehrere Maultaschen für den eigenen Verzehr mitgenommen hatte. (AP)

 

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