Aktuelle Nachrichten – Europa
17.03.2008
Bern – Strom aus erneuerbaren Energien soll in der Schweiz dank Einspeisevergütungen stark zulegen. Der Bundesrat will dafür jährlich bis zu 320 Millionen Franken bereitstellen. Stromfressende Glühbirnen sind ab 2009 nicht mehr zugelassen. Im offenen Strommarkt soll für sichere Versorgung und angemessene Preise gesorgt sein.
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag die Energieverordnung und die Stromversorgungsverordnung revidiert. Die Änderung der Energieverordnung umfasst ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich, das nun die Leitung des Bundesamts für Energie BFE am Montag in Bern präsentiert hat. Hauptpfeiler ist die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Ab Anfang Januar nächsten Jahres werden dafür jährlich maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze geschlagen. Damit stehen jedes Jahr maximal 320 Millionen Franken dafür zur Verfügung.
Davon können alle Anlagen profitieren, die seit 2006 in Betrieb genommen, erheblich erweitert oder erneuert wurden, wobei marktreife Technologien prioritär gefördert werden. Die höchsten Vergütungen sind bei der Photovoltaik vorgesehen, also der Stromproduktion aus Sonnenenergie. Für jede Technologie gibt es allerdings einen jährlichen Höchstbetrag. Die in Frage kommenden Anlagen können sich ab Anfang Mai anmelden. Das BFE rechnet für 2008 und 2009 mit rund 1.200 Anmeldungen von Kleinwasserkraft-, Photovoltaik- Windenergie-, Geothermie- und Biomasseanlagen. Es sei „ein Boom unterwegs“, stellte der stellvertretende BFE-Direktor Michael Kaufmann fest. Die Verordnungsänderungen sollten nun dazu führen, dass eine erhebliche Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert werde.
Der Bundesrat hat in der Verordnung ausserdem die Anforderungen an Haushaltslampen verschärft. Ab Anfang nächsten Jahrs dürfen mit gewissen Ausnahmen nur noch Lampen verkauft werden, die mindestens der Energieeffizienzklasse E entsprechen, Lampen der schlechtesten Energieklassen F und G verschwinden vom Markt. Der Bundesrat bekannte sich ausserdem zur weiteren Erforschung der Geothermie.
In der Stromversorgungsverordnung konkretisiert der Bundesrat Bedingungen für den Netzzugang sowie das Entgelt für die Netznutzung. Grosskunden mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden können einmal im Jahr in den freien Markt eintreten. Tun sie das, entfällt für den bisherigen Versorger die gesetzliche Lieferpflicht. Die Grundversorgung der Haushalte und anderen kleineren Kunden, die noch nicht am freien Markt teilnehmen, sei weiterhin gewährleistet, hiess es.
Der Bundesrat definierte für sie zudem die „angemessenen“ Tarife, die sich an den Gestehungskosten des Stromproduzenten und nicht an den Marktpreisen orientieren müssen. Um den sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten und Blackouts zu verhindern, muss die nationale Netzgesellschaft swissgrid mit den Akteuren die notwendigen vertraglichen Vorkehrungen treffen, so beispielsweise über die automatische Abschaltung eines Verbrauchers bei Unterschreitung einer bestimmten Netzfrequenz. Bei den Netznutzungstarifen, die auf die Endverbraucher und Betreiber von Netzen tieferer Spannungsebenen überwälzt werden, legte der Bundesrat einen Fixkostenanteil von maximal 30 Prozent fest.
Der neu geschaffene Regulator, die Elektrizitätskommission (ElCom), hat die Kompetenz, die Netznutzungsentgelte und Elektrizitätstarife zu überprüfen und bei ungerechtfertigten Gewinnen Absenkungen anzuordnen. Zudem wird die ElCom ab 2009 bei Streitfällen im Bereich der kostendeckenden Einspeisevergütung entscheiden. (AP)
Hier können Sie sich im Newsletter eintragen.
Schlagworte
SBB setzen 65 Extrazüge an Ostern ein
(17.03.2008)
Finanzmarktkrise erschüttert internationale Börsen
(17.03.2008)
Streik in Bellinzona wird fortgesetzt
(17.03.2008)