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Eltern des verhungerten Dennis müssen lebenslang ins Gefängnis

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20.02.2006

Cottbus - Die Eltern des verhungerten sechsjährigen Dennis müssen lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Cottbus verurteilte die Eheleute Bittner, die den Leichnam ihres Sohnes jahrelang in ihrer Kühltruhe aufbewahrt hatten, am Montag wegen grausamen Mordes durch Unterlassung und Misshandlung eines Schutzbefohlenen. Die Strafkammer erließ aber nicht Haftbefehl. Damit bleiben die Verurteilten in Freiheit, bis das Urteil rechtskräftig ist. Dies kann Monate dauern, weil die Verteidiger Revision ankündigten.

Die Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass Angelika und Falk Bittner den kleinen Jungen über Monate langsam verhungern ließen. «Das haben beide Angeklagten mitbekommen und nichts unternommen», sagte der Vorsitzende Richter Roland Bernards. Als Todesursache nannte das Gericht, das vollständig dem Antrag der Staatsanwalt folgte, völlige Entkräftung. «Am Ende war Dennis nur noch Haut und Knochen», erklärte Bernards. «Die Knie waren dicker als die Beine, er hatte einen aufgeblähten Bauch, lag in Siechtum und Apathie.»

Dem medizinischen Gutachter Michael Radke zufolge hatte der Sechsjährige zum Zeitpunkt seines Todes nur noch fünf Kilogramm gewogen, normal wären in diesem Alter mehr als 20 gewesen. «Dennis' Zustand hatte sich seit Mitte 2000 ständig verschlechtert», hieß es im Urteil, in dem sich die Richter vorwiegend auf Radkes Gutachten stützten. «Krankheit als Todesursache scheidet aus», zitierte Bernards daraus. Mutter Angelika Bittner hatte behauptet, der Junge sei an Diabetes gestorben.

Als Motiv dafür, dass die Eltern keine ärztliche Hilfe holten, nannte Bernards Angst und Gleichgültigkeit. Die 44-jährige Mutter habe sich gefürchtet, wegen des schlimmen Zustandes des Kindes belangt zu werden, dem 38-jährige Vater Falk Bittner sei wohl alles gleichgültig gewesen.

Dennis war im Dezember 2001 gestorben. Die elffache Mutter hatte den Leichnam zunächst kurz im Bettkasten und dann jahrelang in der Kühltruhe versteckt. Diese stand in der Küche der Plattenbauwohnung in Cottbus-Sandow, in der die Familie mit sieben anderen Kindern lebte. Die Eltern bekamen für Dennis weiter Kindergeld und Sozialhilfe. Erst drei Jahre später schaltete das Jugendamt die Polizei ein. Bei der Wohnungsdurchsuchung im Juni 2004 wurde die Leiche entdeckt.

Richter sehen keine Fluchtgefahr

Die Mutter hatte ausgesagt, Dennis sei kurz vor Weihnachten 2001 an einem Fieberanfall gestorben. Sie sei mit dem Jungen allein in der Wohnung gewesen und habe die Leiche zunächst für zwei bis drei Tage im Bettkasten versteckt und danach in der Kühltruhe. Ihrem Mann und der Schule erklärte sie, das Kind sei wegen Zuckerkrankheit im Krankenhaus. Die Angeklagten hatten nur eingeräumt, dass Dennis stark abgemagert war. Dass er in Lebensgefahr war, wollen sie nicht erkannt haben.

Die Verteidiger hatten milde Strafen wegen minderschwerer Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Nach dem Urteil kündigten sie Revision an.

Richter Bernards hielt den Erlass von Haftbefehlen für nicht nötig, weil keine Fluchtgefahr bestehe. «Das ergibt sich aus dem Verhalten der Angeklagten, die sich dem Verfahren freiwillig gestellt haben», sagte er.

In dem seit Ende Oktober 2005 laufenden Prozess war es auch um die Mitverantwortung der Behörden gegangen. Unter anderem hatte das Schulamt nie nach dem Jungen gefragt, obwohl er schon ein halbes Jahr vor seinem Tod hätte eingeschult werden müssen. Richter Bernards erklärte: «Hätte das Schulamt 2000 mehr unternommen als nichts, wäre der Tod möglicherweise verhindert worden.»


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