Foto: ddp images / dapd/dapd
Frankfurt/Main – Die Entschädigung für die polizeiliche Gewaltandrohung gegen den Kindsmörder Magnus Gäfgen muss nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" (Mittwochausgabe) noch einmal vor Gericht verhandelt werden. Das Land Hessen sei nicht auf einen Vorschlag des Oberlandesgerichts Frankfurt eingegangen, mit dem eine neue Runde in dem Verfahren hätte vermieden werden können, schreibt das Blatt.
Das Gericht habe beiden Parteien nahegelegt, dass das Land statt einer Entschädigung an Gäfgen eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung leiste. Dem Bericht zufolge ließ sich Gäfgen darauf ein, das Land Hessen habe aber so lange laviert, bis das Gericht den neuen Verhandlungstermin festsetzte.
Das Landgericht Frankfurt hatte Gäfgen 2011 eine Entschädigung von 3.000 Euro plus Zinsen zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach dem Mord Gewalt angedroht hatte, um das Versteck seines vermeintlich noch lebenden Opfers preiszugeben. Das Land ging in Berufung.
dapd
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