Aktuelle Nachrichten – Deutschland
25.02.2010
München (apn) Der Missbrauchsskandal am Internat des Klosters Ettal beschäftigt jetzt auch die Justiz. Die Staatsanwaltschaft München II hat gegen einen Klosterangehörigen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie sie am Donnerstag mitteilte. Es gehe dabei um sexuellen Missbrauch von Kindern, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Eduard Meyer.
Die Vorwürfe seien noch nicht verjährt. Die Frist dafür sind zehn Jahre ab Volljährigkeit des Opfers. Genauere Angaben zum Zeitpunkt oder dem Umfang wollte er nicht machen. Die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen aus eigenem Antrieb infolge der jüngsten Medienberichte aufgenommen, sagte Meyer. Anzeigen lägen derzeit nicht vor.
Nach Klosterangaben handelt es sich beim Verdächtigen, gegen den jetzt ermittelt wird, um einen Pater. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe haben sich in Ettal acht Betroffene gemeldet, sagte eine Sprecherin.
Das Kloster setzte am Donnerstag den Münchner Rechtsanwalt Thomas Pfister als unabhängigen externen Sonderermittler ein. Er soll auch prüfen, wie mit Vorwürfen umgegangen wurde und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden. Am 5. März soll er einen ersten Sachstandsbericht vorlegen. Dieser werde auch veröffentlicht, kündigte das Kloster an.
Erst am Mittwoch war der Abt des Klosters, Barnabas Bögle, zurückgetreten. Hintergrund war ein nicht an die Erzdiözese gemeldeter Verdachtsfall aus dem Jahr 2005. Anfang der Woche waren Jahrzehnte zurückreichende Missbrauchsfälle im Kloster bekanntgeworden.
Am späten Mittwochabend hatte der Generalvikar der Erzdiözese, Prälat Peter Beer, eine rückhaltlose Aufklärung der Vorwürfe gefordert. „Bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen kann es keine Toleranz geben“, betonte er. Bei der Aufarbeitung der Vorwürfe dürfe es nicht nur um längst verjährte Altfälle gehen. Es müsse auch geprüft werden, ob es in der jüngsten Vergangenheit Verfehlungen oder Versäumnisse gebe.
Ihm sei bewusst, „dass die Aufarbeitung solcher Anschuldigungen ein schmerzhafter Prozess ist. Aber es gibt dazu keine Alternative, denn es geht um den Schutz von Kindern und Jugendlichen und um Gerechtigkeit für die Opfer“, erklärte Beer. „Ein Verschleiern, Vertuschen und Auf-die-lange-Bank-schieben wäre nicht hinnehmbar.“ (AP)
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