Nachrichten Deutschland – Etappensieg für Gegner der Doc-Morris-Apotheke – DAPD
The Epoch Times - Deutschland

Aktuelle Nachrichten – Deutschland

Etappensieg für Gegner der Doc-Morris-Apotheke

DAPD

13.09.2006

DocMorris-Chef Ralf Daeinghaus vor der ersten deutschen Filiale der niederländischen Versandapotheke DocMorris in Saarbrücken. (AP Photo/Riro, Richard Rosicka)
DocMorris-Chef Ralf Daeinghaus vor der ersten deutschen Filiale der niederländischen Versandapotheke DocMorris in Saarbrücken. (AP Photo/Riro, Richard Rosicka)

Saarbrücken/Berlin - Etappensieg für die Gegner der niederländischen Versandapotheke Doc Morris: Das Verwaltungsgericht Saarlouis ordnete am Mittwoch im Eilverfahren die Schließung der ersten Filiale in Deutschland an, die in Saarbrücken eröffnet wurde. Die Richter gaben damit den Klagen dreier Apotheker statt. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht verpflichtete das saarländische Gesundheitsministerium, die Apotheke bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren schließen zu lassen. Doc Morris kündigte an, gegen eine derartige Verfügung zu klagen. Dies hätte nach Aussage von Ministeriumssprecher Stephan Kolling aufschiebende Wirkung. Die Landesregierung will ihrerseits umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die Richter erklärten, sie hätten keine endgültige Aussage über die Rechtmäßigkeit der Betriebserlaubnis getroffen, sondern eine Interessenabwägung vorgenommen. Durch die Eröffnung der Doc-Morris-Filiale hätten sich die Wettbewerbsbedingungen für die anderen Apotheken im gleichen Einzugsbereich verändert. Außerdem gebe es «im Interesse der Volksgesundheit» ein erhebliches öffentliches Interesse an der Einhaltung der Vorschriften des deutschen Apothekergesetzes, so lange nicht im Hauptsacheverfahren ein Vorrang der europäischen Niederlassungsfreiheit festgestellt werde. In Deutschland ist der Betrieb einer Apotheke durch eine Kapitalgesellschaft (»Fremdbesitzverbot») bislang untersagt.

Nach der Konzeption des deutschen Apothekenrechts solle durch das Leitbild «des Apothekers in seiner Apotheke» ein sachfremder Einfluss von Kapitalanlegern auf die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung verhindert werden, erklärte das Gericht. Bei der Gesundheit der Bevölkerung und deren fachgerechten Versorgung mit Arzneimitteln handele es sich um hohe Rechtsgüter, mit denen nicht vorschnell oder gar leichtfertig umgegangen werden dürfe.

Apothekerverband begrüßt Entscheidung

Doc-Morris-Chef Ralf Däinghaus sprach von einer «einsamen Entscheidung eines Verwaltungsgerichts» und kündigte an, durch alle Instanzen zu gehen, «notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof». Auch die Krankenkassen zeigten sich enttäuscht von dem Urteil: «Wir hoffen, dass damit die Tür für mehr Wettbewerb auch bei den Apotheken nicht endgültig geschlossen ist», sagte Florian Lanz, Sprecher des BKK Bundesverbandes, der Nachrichtenagentur AP.

Der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken bezeichnete die Entscheidung als fehlerhaft. Er verwies darauf, dass die EU-Kommission die Zulassung der Doc-Morris-Apotheke ausdrücklich begrüßt habe. Auch der Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Klaus Müller, bedauerte die Entscheidung des Gerichts.

Dagegen sprach der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Heinz-Günter Wolf, von einem «wichtigen Etappensieg für die Apotheker und zugleich ein Sieg für die Rechtsstaatlichkeit».

(Aktenzeichen: OVG Saarlouis 3 F 38/06)

(AP)

 

Hier können Sie sich im Newsletter eintragen.

Folgen Sie uns auf Facebook , Twitter und Google+.

 
Anzeige
Anzeige