Aktuelle Nachrichten – Wirtschaft
22.11.2012
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Brüssel – Deutschlands größter Energieversorger E.on muss wegen der Behinderung von Kartellermittlungen der EU ein Bußgeld von 38 Millionen Euro zahlen. Der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigte am Donnerstag in zweiter Instanz ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichts und wies damit eine Rechtsbeschwerde des Konzerns zurück.
Der Hintergrund: Nach einer Durchsuchung von E.on-Geschäftsräumen durch die EU-Wettbewerbsbehörden im Mai 2006 soll der Konzern ein von den Ermittlern an einem Lagerraum angebrachtes Siegel aufgebrochen haben. In dem Raum befanden sich die von den Wettbewerbshütern sichergestellten Unterlagen. E.on wies die Vorwürfe allerdings stets zurück und machte Überalterung für die beanstandeten Veränderungen am Siegel verantwortlich.
Der EU-Gerichtshof betonte jedoch, ein Unternehmen könne den Beweiswert eines Siegels nicht unter Berufung auf die bloße Möglichkeit eines Mangels infrage stellen. Denn dies würde jede Verwendung von Siegeln unmöglich machen. Auch die Höhe der Geldbuße könne nicht als überhöht angesehen werden. Schließlich entspreche sie gerade einmal 0,14 Prozent des Jahresumsatzes. Möglich gewesen wären bis zu 10 Prozent.
dapd
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