Foto: © AP 2012 YVES LOGGHE/AP/dapd
Luxemburg – Wegweisendes Urteil aus Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Asylrechte von Flüchtlingen gestärkt, die wegen ihrer Religion oder sexuellen Orientierung in ihrem Heimatland verfolgt werden. Wer schwere Übergriffe nur durch das Verbergen der eigenen Überzeugung vermeiden könne, dem werde ein grundlegendes Menschenrecht genommen, entschieden die Richter am Mittwoch (Rechtssachen C 71/11 und C 99/11). Der Verein "Pro Asyl" bezeichnete den Spruch als "bahnbrechendes Urteil".
Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht die Luxemburger Kollegen um Deutung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004 gebeten, um zu klären, wer als Flüchtling gilt. Anlass waren Anträge zweier pakistanischer Mitglieder der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft, die sich durch die drakonischen Blasphemie-Gesetze in ihrer Heimat bedroht sahen und um Asyl in Deutschland baten. Mitglieder der Gruppierung können sich nicht öffentlich zu ihrem Glauben bekennen, ohne Gefahr zu laufen, als Gotteslästerer bestraft zu werden - ein Tatbestand, auf den nach pakistanischem Strafrecht Gefängnis oder sogar der Tod steht.
Die deutschen Behörden wollten die Asylanträge der Männer dennoch ablehnen, weil ihnen nur wegen der öffentlichen Ausübung ihrer Religion Verfolgung drohe. Diese Argumentation hat der EuGH mit seinem Urteil zurückgewiesen: Demnach sei es Antragstellern nicht zuzumuten, "auf bestimmte Glaubensbekundungen oder -betätigungen zu verzichten, um eine Gefahr der Verfolgung zu vermeiden". Das gelte sowohl in den privaten vier Wänden als auch im öffentlichen Raum.
"Vierteljahrhundert restriktiver Asylrechtsprechung zu Ende"
Mit dem Urteil gehe "ein Vierteljahrhundert restriktiver deutscher Asylrechtsprechung zu Ende", erklärte der Verein Pro Asyl. Denn die Zielgruppe der EU-Richtlinie sei weit gefasst und umfasst prinzipiell jeden Flüchtling, der "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" aus seinem Heimatland flüchte. Darunter kann auch eine Gruppe fallen, "die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Ausrichtung gründet".
"Das ist ganz sicher auch eine Chance für Homosexuelle, den Flüchtlingsstatus zu erhalten, wenn sie schwerwiegende Folgen erleiden müssten", sagte Pro-Asyl-Vizegeschäftsführer Bernd Mesovic der Nachrichtenagentur dapd. Denn auch Schwulen und Lesben könne man fortan nicht mehr mit der Zumutung begegnen, einer Verfolgung durch das Verbergen ihrer Orientierung zu entgehen. Das EuGH-Urteil sei somit ebenso bedeutend für Konvertiten aus dem Iran wie für Homosexuelle in manch homophob geprägten Ländern, sagte Mesovic und fügte hinzu. "Die deutsche Praxis und die in anderen EU-Staaten wird sich ab sofort ändern müssen."
Trotz des Richterspruchs aus Luxemburg muss im Einzelfall aber weiterhin von nationalen Stellen entschieden werden, welche Art der Verfolgung die Genehmigung eines Asylantrags rechtfertigt. Einer der beiden pakistanischen Antragsteller etwa hatte geklagt, in seinem Heimatdorf auf dem Gebetsplatz geschlagen und mit Steinen beworfen worden zu sein. Außerdem sei er mit dem Tode bedroht und bei der Polizei wegen Beleidigung des Propheten Mohammed angezeigt worden. Der zweite Asylbewerber gab an, wegen seiner religiösen Überzeugung misshandelt und inhaftiert worden zu sein. Ob dies gemäß EuGH-Definition "hinreichend schwerwiegend" ist, haben in diesem Fall also die deutschen Behörden zu prüfen.
(Link zur EU-Richtlinie 2004/83: http://url.dapd.de/OkmgSl )
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