Aktuelle Nachrichten – Verbraucherschutz
19.04.2012
Foto: siepmannH / Pixelio
Hamburg/Berlin – Seit 11. April 2009 sind auch die letzten strengen Standard-Verpackungsvorschriften in Deutschland gekippt. Seitdem dürfen Hersteller auch Grundnahrungsmittel wie Milch, Wasser, Zucker, Fruchtsäfte, Limonade, Schokolade oder Bier in beliebiger Füllmenge auf den Markt bringen. So sieht es eine EU-Richtlinie vor. Einzig bei Wein, Sekt und Spirituosen ist die Menge noch festgeschrieben.
Bei Produkten wie Marmelade, Putzmittel oder Kosmetika sind die Verpackungsgrößen schon viel länger freigegeben. Das gilt auch für Cremes, Duschgels, Waschmittel, Süßigkeiten oder Babynahrung. Häufige Folge für die Konsumenten: In vielen Flaschen, Tüten, Tuben ist inzwischen deutlich weniger drin, doch der Preis ist der alte. (dapd)
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