Aktuelle Nachrichten – Verbraucher
17.05.2012
Foto: Miroslaw / Pixelio
Brüssel – Bei der Lebensmittelwerbung dürfen Hinweise wie "Gut für Herz und Kreislauf", "stärkt die Abwehrkräfte" oder "fördert die Gesundheit Ihrer Kinder" sind künftig verboten – jedenfalls dann, wenn sie nicht wissenschaftlich bewiesen sind. Um irreführende Produktwerbung auf Verpackungen oder in Anzeigen zu unterbinden, legte die EU-Kommission am Mittwoch nach mehrjährigen Tests eine Liste mit insgesamt 222 zulässigen Angaben vor. Zwar bekommen die Lebensmittelhersteller eine Übergangsfrist eingeräumt, ab Dezember aber müssen nicht belegte oder zugelassene Verkaufsargumente mit Gesundheitsbezug vom Markt genommen werden. (dapd)
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