Aktuelle Nachrichten – Wirtschaft
23.10.2006
Brüssel - Die EU-Kommission vermutet, dass Deutschland bei der Fusion des Energieversorgers E.ON mit Ruhrgas 2002 gegen EU-Recht verstoßen hat. Berlin sei gebeten worden, alle Bedingungen im Zusammenhang mit dem Geschäft offen zu legen, hieß es am Montag in Brüssel. Es gebe mehrere offene Fragen, sagte Sprecher Oliver Drewes. Ein formales Verfahren gegen Berlin sei aber nicht eingeleitet worden.
Konkret geht es Drewes zufolge um so genannte goldene Aktien, das heißt Anteile von Regierungen an privatisierten Unternehmen. Dadurch können Regierungen Investitionen oder Fusionen unter Umständen mit einem Veto verhindern. Betroffen sind häufig Post, Telekommunikation und der Energiesektor. Weil dadurch Investoren aus anderen EU-Ländern abgeschreckt werden könnten, widersprechen solche goldene Aktien den EU-Vorgaben.
(AP)