Düsseldorf/Berlin - Die Gewichtsangabe auf Produkten stimmt häufig nicht mit dem tatsächlichen Gewicht überein. Demnach ist im Durchschnitt etwa jede zehnte Bierflasche deutlich unterfüllt, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Freitag unter Berufung auf Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums mitteilte. Bei abgepacktem Gemüse oder Fleisch seien die Abweichungen sogar so groß, dass jedes siebte bis achte Produkt gar nicht hätte verkauft werden dürfen, erklärte der Verband. Insgesamt sechs Prozent aller Produkte enthalten demzufolge weniger als auf der Verpackung angegeben.
Bei Stichproben des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen war ähnliches festgestellt worden: Beim Wein etwa enthalte mehr als die Hälfte aller überprüften Flaschen weniger Rebensaft als auf dem Etikett angegeben. Und auch bei Geflügel und fertig abgepackten Fleischerzeugnissen ist oft weniger in der Packung als draufsteht, wie aus dem am Freitag in Düsseldorf vorgestellten Jahresbericht der Behörde hervorgeht.
Die Behörde hatte im vergangenen Jahr bei knapp 1.700 Herstellern fast 8.500 Stichproben genommen. Das Warenspektrum reichte vom Wein bis zum Mineralöl, vom Hühnerfleisch bis zum Speiseöl. Ernüchterndes Ergebnis: Fast jede zehnten Stichprobe entpuppte sich als Mogelpackung, bei der der Käufer weniger erhielt als versprochen.
Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsministerin Christa Thoben rügte: «Das ist die höchste Beanstandungsquote seit zehn Jahren. Eine bewusste oder unbewusste Täuschung der Verbraucher in diesem Umfang ist bei den hochpräzisen Abfüllanlagen, über die die Betriebe verfügen, kein Kavaliersdelikt.» Bereits bei geringfügigen Unterschreitungen der angegebenen Füllmengen bei Großbetrieben könnten für die Verbraucher wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe entstehen.
Angesichts des drastischen Anstiegs der Zahl der Mogelpackungen dringt Nordrhein-Westfalen darauf, die Bußgelder für derartige Delikte von derzeit maximal 10.000 Euro auf bis zu 250.0000 Euro anzuheben. Die Abschreckungswirkung müsse deutlich erhöht werden, sagte Thoben. Tatsächlich lag die Gesamtsumme der verhängten Buß- und Verwarngelder im vergangenen Jahr lediglich bei rund 135.000 Euro.
Der vzbv begrüßte die Initiative zur Verschärfung der Bußgeldvorschriften: «Der zuständige Minister Michael Glos und sein Parteifreund Horst Seehofer sollten sich hier ein Beispiel nehmen», erklärte vzbv-Vorsitzende Edda Müller.
Der Verband kritisierte, dass die Behörden wüssten, welche Anbieter zu wenig abfüllten, dies aber nicht mitteilten. Verbraucher hätten einen Anspruch darauf, die Namen derjenigen Unternehmen zu erfahren, die Verpackungen systematisch zu gering befüllten.
Für eine saubere Abfüllpraxis fehle derzeit jeglicher Anreiz. Mit dem geringen Kontrollumfang und einer Bußgeldhöhe von höchstens 10.000 Euro sei kein Abschreckungseffekt verbunden. Vorschub leiste der Praxis auch das europäische Recht: Verpackungen müssen nur im Durchschnitt korrekt befüllt sein, wie es weiter heißt. Abweichungen nach unten seien bei einzelnen Verpackungen legal. Im neuen Verbraucherinformationsgesetz müsse unter anderem eine Auskunftspflicht der Eichbehörden ausdrücklich verankert werden.
(AP)
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