Die klassische Ehe – kein Auslaufmodell

Karlsruher Urteil 2002: „Ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung“ bleibe eine Ehe „die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.“
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Symbolbild. - Das lateinische Wort für heiraten heißt „in matrimonium ducere“ (in die Mutterschaft führen).Foto: RONNY HARTMANN/AFP/Getty Images

Das deutsche Wort „Ehe“ bzw. „ehern“ sollte und soll zum Ausdruck bringen, dass eine partnerschaftliche Verbindung auf Ewigkeit angelegt ist. Diese Verbindung schützt der § 6 des Deutschen Grundgesetzes, Absatz (1) „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“.

Tatsächlich heißt es in einem Urteil von 2002:

„Ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung“ bleibe eine Ehe „die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.“

Diese mehrfach in Karlsruhe bestätigte Auffassung mache eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, meinen Ehe-für-alle-Kritiker. Nötig wäre dafür eine Zweidrittelmehrheit.

Im Lauf der Geschichte

In der Bibel der Christen wie auch in der Tora der Juden wird die Homosexualität als Sünde bezeichnet.

Das lateinische Wort für heiraten heißt „in matrimonium ducere“ (in die Mutterschaft führen).

Die Menschheit ist kulturgeschichtlich auf Fortpflanzung und Nachkommenschaft ausgerichtet.

Der ursprünglich katholische englische König Heinrich VIII. (1491 – 1547) zweifelte am Selbstverständnis seiner Kirche als Hüter von gesellschaftlicher Moral, tauschte ständig seine Ehefrauen aus und ernannte schließlich sich selbst zum Oberhaupt der Church of England, die den Papst nicht anerkennt. Derzeit ist die 91-jährige Queen Elizabeth II. „Supreme Governor“ der Anglikanischen Kirche.

Seit 2001 gibt es in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft, auch Homo-Ehe genannt. Sie war bislang nur ein eheähnliches Konzept. Ein Adoptionsrecht hatten gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland nicht.

Als erstes Land der Welt ermöglichten es 2001 die Niederlande gleichgeschlechtlichen Paaren zu heiraten. 17 weitere Staaten haben sich angeschlossen.

Bundestag und Bundesrat haben nunmehr übereilt die Einführung der Ehe für homosexuelle Paare beschlossen. Die Bundeskanzlerin und evangelische Pastorentochter Dr. Angela Merkel und einige Gleichgesinnte stimmten als große Minderheit dagegen. Mit der Ehe für alle ist die komplette Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben in Deutschland gemeint.

Großer Dissens herrscht innerhalb der Christen in Deutschland. Der bayerische Landesbischof und EKD-Präsident Heinrich Bedford-Strohm begrüßt die „Ehe für alle“ und sieht darin eine Stärkung der klassischen Ehe von Heterosexuellen. Den Kopf schüttelt darüber Kardinal Reinhard Marx – er vertritt die Gegenposition und damit werden die bisherigen Ökumene-Aktivitäten angehalten.

Kultureller Wandel oder Verfall?

Der deutsche Justizminister Heiko Maas hält eine Grundgesetzänderung für nicht erforderlich. Namhafte Juristen sind anderer Meinung. Die sogenannte Neuordnung der Ehe wird nun wohl doch noch auf den Prüfstand gestellt werden.

 



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