Landgericht Köln untersagt Berichterstattung über Gewaltausbruch von Herbert Grönemeyer + Video

Das Landgericht Köln hat Boulevardmedien größtenteils die Berichterstattung über den Gewaltausbruch von Sänger Herbert Grönemeyer am Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2014 gegenüber zwei Fotografen untersagt.
Titelbild
Herbert GrönemeyerFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times5. Juli 2017

Das Landgericht Köln hat Boulevardmedien größtenteils untersagt, weiter zu berichten, dass der Sänger Herbert Grönemeyer am Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2014 gegenüber zwei Fotografen gewalttätig geworden sei.

Die Aussagen seien „unwahr“, entschied das Gericht in drei am Mittwoch verkündeten Urteilen. (Az. 28 O 177/15 u.a.)

Die beklagten Zeitungen hatten unter anderem verbreitet, der Sänger habe einen der beiden ebenfalls beklagten Fotografen gewürgt. Dem anderen habe er den Finger umgebogen, auf dessen Kamera eingeschlagen oder mit einer Laptoptasche, in der sich ein Computer befunden habe, zugeschlagen.

https://www.youtube.com/watch?v=BTORt7GTnhw

Das Gericht sah sich in der Verhandlung Videos und Fotos von dem Vorfall an und hielt es danach für erwiesen, dass die nun untersagten Aussagen unwahr sind und Grönemeyer „in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen“. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (afp)



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