Tampere - Trotz Terrorgefahr und eines Ansturms afrikanischer Flüchtlinge auf die europäische Mittelmeerküste bleibt in der EU-Justiz- und Innenpolitik vorerst alles beim Alten. Beim Treffen der Ressortchefs der 25 Mitgliedstaaten in Tampere scheiterte Gastgeber Finnland am Freitag mit dem Versuch, ein Signal zu setzen: Die Entscheidungsverfahren in der polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit sollten beschleunigt werden.
Innenminister Kari Rajamäki und seine Kabinettskollegin für Justiz, Leena Luhtanen, wollten das Prinzip der Einstimmigkeit abschaffen. Für Beschlüsse der EU-Staaten im Bereich Justiz und Inneres sollte künftig immer eine qualifizierte Mehrheit genügen. Doch eine Mehrheit der Mitgliedsländer, angeführt von Deutschland, lehnte ab.
Dabei sei man sich über das Ziel einig, versicherte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Deutschland unterstütze den Ansatz, «die Entscheidungsverfahren zu vereinfachen». Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sprach sich grundsätzlich für den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen aus - allerdings nur im Rahmen der EU-Verfassung.
Deren Zukunft aber ist ungewiss, nachdem der Vertragsentwurf bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden durchfiel. Eben darum wollte die finnische Regierung, ebenso wie die EU-Kommission, im Bereich Justiz und Inneres voranschreiten. Luhtanen, Rajamäki und EU-Kommissar Franco Frattini verwiesen auf die hohen Erwartungen der Öffentlichkeit in Sachen Antiterrorkampf, der spanische Justizminister Juan Fernando López Aguilar beschwor die Schwierigkeiten seines Landes mit der illegalen Einwanderung. Doch das nützte nichts.
Zypries hielt Spanien «eine unzulässige Verknüpfung zwischen der Lösung eines einzelnen Problems ... und einer Grundsatzentscheidung über Strukturen» vor. Eine Beschleunigung der Entscheidungsverfahren sei zwar wichtig, sie dürfe aber nicht aus dem Verfassungsvertrag herausgebrochen und vorgezogen werden. «Wenn man einmal mit Rosinenpickerei anfängt, dann entwertet man die Sache an sich», warnte Zypries. Schäuble sage, die Bundesregierung wolle nach der Übernahme der deutschen Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr alle ihre Kräfte auf die Verfassung konzentrieren und «uns nicht auf Placebo-Effekte (...) abdrängen lassen».
Wiederholt verwiesen die beiden deutschen Minister auch darauf, dass ein Übergang zu Mehrheitsentscheidungen von allen 25 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden müsste. Frühestens Ende 2008 könne eine solche Regelung in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt soll nach einem im Juni von den EU-Staats- und Regierungschefs aufgestellten Zeitplan die Verfassungskrise gelöst sein.
Ob dies allerdings gelingt, steht in den Sternen. Und die von Zypries beschworene Gefährdung des Verfassungsprozesses durch das Vorziehen eines Teilbereichs mochte nicht jedem einleuchten. So erklärte der luxemburgische Justizminister Luc Frieden, schnellere Entscheidungen im Bereich Justiz und Inneres würden «ein mehr an Europa bringen» und den Bürgern damit auch die Vorteile der angestrebten Verfassung vor Augen führen.
Eine mögliche Erklärung für die deutsche Zurückhaltung lieferte am Morgen der bayerische Innenminister Günther Beckstein, der in Tampere als Vertreter der Bundesländer auftrat. Er vertrat die Auffassung, «dass Europa noch nicht so weit ist, dass es hier zu Mehrheitsentscheidungen irgendwelcher Art kommen kann». Bei Mehrheitsentscheidungen nach dem Verfassungsvertrag sehe er hingegen kein Problem, weil darin ein ausgewogenes System der Stimmengewichtung zwischen kleinen und großen Mitgliedstaaten vorgesehen sei.
Nach diesem Argument befragt, erklärte Zypries etwas schwammig: «Generell sind wir der Auffassung, es ist besser, man macht den Verfassungsvertrag insgesamt und zieht eben nicht einzelne Teile vor, die dann teilweise eben auch noch zu Unschärfen führen werden.» Dass damit die Stimmengewichtung gemeint sein könnte, wies sie jedoch zurück.
Ein weiterer Vorteil des Verfassungsvertrags könnte aus Sicht Deutschlands und anderer Mitgliedstaaten auch sein, dass er ihnen bei Mehrheitsentscheidungen eine Hintertür offen lässt: Sieht ein Land durch eine geplante europäische Regelung «grundlegende Aspekte seiner Strafrechtsordnung» berührt, so kann es eine Abstimmung nach dem Mehrheitsprinzip stoppen.
Den Verdacht, dass die Bundesregierung eben wegen dieser Ausnahmeklausel den Verfassungsvertrag der jetzt von Finnland vorgeschlagenen Lösung vorziehe, wies Schäuble zurück. Die Ausnahmeregelung werde zur Blockade selbst umstrittener Entscheidungen nicht viel nützen, sagte der Innenminister: «Man muss sich einfach die Erwartungen der Menschen in Europa (...) anschauen, dann wird einem rasch klar: Da kann dann im Zweifel, wer mag, sich an die Seite stellen, aber aufhalten kann man das nicht.»
Warum Deutschland dann in Tampere auf die Bremse trat, bleibt trotz aller offiziellen Erklärungen nebulös. Schäuble spielte die Bedeutung der Frage herunter und erklärte, wichtiger als Entscheidungsverfahren seien für die Bürger ohnehin sichtbare Fortschritte: «Die Lücke zwischen verbalen Initiativen und der Wirklichkeit muss kleiner werden.»
(AP)
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