Aktuelle Nachrichten – Deutschland
01.08.2006
Magdeburg - Im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet und sexuellen Missbrauch von Kindern will die Bundesregierung eine Gesetzeslücke schließen. Die pornografische Abbildung von Kindern soll künftig strafrechtlich stärker verfolgt werden. In der Kabinettssitzung am 9. August soll ein entsprechender Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht werden, wie das Bundesjustizministerium auf Anfrage mitteilte.
Der Bundesgerichtshof hatte sich am 2. Februar dieses Jahres gezwungen gesehen, ein Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern aufzuheben. Er hob die Gesamtstrafe von dreieinhalb Jahren auf und sprach den Mann aus Hagen in Westfalen frei und hob die Pflicht zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 3.000 Euro auf. Der Hagener hatte mehrere Jungen und Mädchen überredet, sich auszuziehen, und dann deren Genitalien fotografiert.
Nach dem Gesetz ist nur unter Strafe gestellt, «wenn das Kind berührt oder dazu bestimmt wird, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen», wie Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb erklärt. Die bloße pornografische Abbildung von Kindern stelle dem Gesetzestext zufolge keinen sexuellen Missbrauch dar. Damit war das so genannte Posing, also die eindeutige Zurschaustellung kindlicher Geschlechtsteile, aus dem Strafraster gefallen.
Mittlerweile schlagen auch die Ermittler Alarm. «Wir wurden durch die Zentralstelle zur Bekämpfung von Kinderpornografie bei der Staatsanwaltschaft Halle auf die Missstände aufmerksam gemacht», berichtet Ministerin Kolb.
Für die Strafe ist nach Angaben der Behörden oft ausschlaggebend, wie umfangreich der Bildbestand eines Pädophilen sei. Die Posing-Bilder könnten bisher nicht mitgezählt werden. In zehn bis 15 Prozent der Fälle könne auf Grund der Rechtslage nicht ermittelt werden, weil es sich umso genannte Posing-Aufnahmen handele.
Probleme haben auch die Fahnder, wie Torsten Kobow, Erster Kriminalhauptkommissar im Magdeburger Landeskriminalamt, aus Erfahrung weiß. Seinen Angaben zufolge sind im Internet rund 260 Millionen Porno- und 13 Millionen Kinderpornoseiten geschaltet.
Bei der Suche nach den Tätern helfe die Spezial-Software PERKEO, die in Sekundenschnelle automatisch Computer auf Kinderpornodateien durchsucht. Diese müssten zur Unterscheidung der Posing-Bilder durchgesehen werden, «eine Arbeit, die sehr zeitraubend und unbefriedigend ist», sagte Kobow, der sich seit Jahren der Jagd von Pädophilen im Internet verschrieben hat.
«Jedes Abbild von Kindesmissbrauch tötet eine Kinderseele», betont er. Und der Markt der Kinderpornografie wachse ständig an: «Dabei werden Millionenbeträge umgesetzt. Der erhoffte Gewinn lässt die letzten Hemmschwellen sinken.»
Auch deshalb wurde das Gesetz über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2004 verschärft. Danach ist eine Geldstrafe für Tausch und Verbreiten von Kinderpornografie nicht mehr möglich. Vielmehr liegt laut Paragraf 184b der Strafrahmen jetzt bei einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Zudem werden auch von allen ermittelten Kinderporno-Besitzern DNA-Proben genommen.
Die Gesetzeslücke soll bis Jahresende geschlossen werden, wie Henning Plöger vom Bundesjustizministerium ankündigte. Bis dahin könnte das Gesetz den Bundestag passiert haben.
Die Magdeburger Justizministerin Kolb schlägt gleich die Neuformulierung des entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzes vor: Bestraft werden soll danach, wer «ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vor ihm, vor einem Dritten oder an sich vornimmt».
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 4 StR 570/05)
(AP)
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