Aktuelle Nachrichten – Deutschland
27.10.2010
Foto: Sascha Schuermann/dapd Photo
Berlin – Unter dem Eindruck des wochenlangen Streits über Zuwanderung hat das Bundeskabinett schärfere Regeln für Ausländer beschlossen. Zwangsheirat soll nicht mehr als Nötigung, sondern als eigener Straftatbestand mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bestraft werden. Ausländerbehörden müssen vor der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis feststellen, ob die Pflicht zum Besuch von Integrationskursen auch erfüllt wurde. Die Bundesregierung wies am Mittwoch ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Maßnahmen nicht um eine Reaktion auf die aktuelle Debatte handele.
Zwangsheirat sei auch in Deutschland ein ernstzunehmendes Problem, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Mit einem eigenen Straftatbestand trete die Regierung der "Fehlvorstellung entgegen, es handele sich um eine zumindest tolerable Tradition aus früheren Zeiten oder anderen Kulturen." Wieviel Fälle von Zwangsheirat es gibt, kann das Ministerium nicht sagen. "Wir bewegen uns da in einem sehr großen Dunkelfeld", sagte Sprecher Stefan Paris.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) bezeichnete die Zwangsverheiratung als eklatante Menschenrechtsverletzung. Es sei richtig und wichtig, hier endlich einen eigenen Straftatbestand zu haben. "Es ist schon alleine ein Unterschied, ob die Tochter ihrem Vater sagen kann, 'Zwangsheirat ist verboten und Du machst Dich strafbar', oder ob sie wie bisher auf eine 'qualifizierte Nötigung' verweisen muss."
Als Maßnahme gegen "Heiratsverschleppte" oder "Ferienbräute", wie Regierungssprecher Steffen Seibert es nannte, sieht der Gesetzentwurf außerdem ein eigenständiges Wiederkehrrecht vor. Opfer von Zwangsverheiratung können nach Deutschland zurückkehren, wenn sie als Minderjährige im Bundesgebiet gewohnt haben und hier zur Schule gingen, dann aber in ihre Heimat verschleppt wurden. Vorausgesetzt wird aber eine "starke Vorintegration" in Deutschland oder eine "positive Integrationsprognose".
Sogenannte Scheinehen, die von Ausländern nur deshalb geschlossen werden, um in Deutschland leben zu können, sollen ebenfalls stärker bekämpft werden. Erst nach drei und nicht wie bisher nach zwei Jahren gibt es künftig beim Scheitern der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Dagegen werden die Regeln für Asylbewerber gelockert, damit sie sich in einem größeren Gebiet als bisher bewegen und nach Arbeit suchen oder zur Schule gehen können.
Schließlich verabschiedete das Kabinett schärfere Regeln für Ausländer, die ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert haben wollen. Die Behörden werden ausdrücklich verpflichtet zu prüfen, ob alle erforderlichen Integrationskurse besucht wurden. Innenminister de Maizière sagte, die Regierung wolle dafür sorgen, dass Strafmöglichkeiten bis hin zur Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Zukunft noch konsequenter angewendet werden.
Der Vizefraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Josef Winkler, erklärte, offenbar stehe die Bundesregierung in der Integrationspolitik dermaßen unter Druck, dass sie nun einen "von viel Symbolpolitik geprägten Gesetzentwurf" vorgelegt habe. Während parallel an einer umfangreichen Reform des Aufenthaltsgesetzes gearbeitet werde, würden "jetzt einzelne Maßnahmen im Schweinsgalopp durchgebracht".
Dem widersprach die Bundesregierung und verwies auf Festlegungen im Koalitionsvertrag. Der Sprecher des Innenministeriums, Paris, sagte, der Gesetzentwurf sei kein Reflex auf die aktuelle Debatte. Regierungssprecher Seibert betonte: "Diese Gesetzesänderung hat einen langen Anlauf genommen." (dapd)
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