Nachrichten Deutschland – Für "Stuttgart 21" wird der Südflügel des Bahnhofs abgerissen – Karoline von Graevenitz und Mirko Hertrich
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Eilantrag gescheitert Für "Stuttgart 21" wird der Südflügel des Bahnhofs abgerissen

Karoline von Graevenitz und Mirko Hertrich

30.01.2012

Für das Bahnprojekt "Stuttgart 21" fällt nun der Südflügel des Bahnhofs. Foto: Michael Latz/dapd Photo
Für das Bahnprojekt "Stuttgart 21" fällt nun der Südflügel des Bahnhofs.

Foto: Michael Latz/dapd Photo

Stuttgart – Unter dem Protest von Projektgegnern begannen am Montagnachmittag Bagger damit, auch den zweiten Seitenflügel des Bahnhofs abzureißen. Die Lage blieb erstmal weitgehend ruhig. Ein Eilantrag gegen den Abriss wurde kurz zuvor vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) abgelehnt. Für das Bahnprojekt "Stuttgart 21" fällt nun der Südflügel des Hauptbahnhofs.

Für "Stuttgart 21" müssen beide Seitenflügel des alten Bahnhofes weichen. Der Nordflügel war im August 2010 abgerissen worden. Mitte Januar hatten 1.700 Polizisten die Einrichtung der Baustelle am Südflügel abgesichert. Seitdem liefen die Entkernungsarbeiten. Der Abriss soll rund acht Wochen dauern. Bäume sollen für diesen Teil der Baustelle zunächst nicht gefällt werden.

Mehrere "Stuttgart 21"-Gegner blockierten in der Nacht zu Montag die Straße am Südflügel. Am Vormittag räumte die Polizei die Umgebung und führte etwa 30 Blockierer weg. Nach Angaben von Polizei und "Parkschützern" verlief alles friedlich.

Dübbers scheiter vor Gericht mit Eilantrag

Der Enkel des Bahnhofsarchitekts Paul Bonatz, Peter Dübbers, hatte noch zusammen mit fünf anderen Stuttgarter Bürgern mit einem Eilantrag vor Gericht versucht, die Bauarbeiten zu stoppen, solange "Stuttgart 21" nicht vollständig genehmigt ist. Dübbers war bereits im November vergangenen Jahr vor dem BGH gescheitert mit dem Versuch, den Abriss des Südflügels zu verhindern.

Der VGH erklärte zur Begründung, in einem Planfeststellungsverfahren könne sich Dübbers nicht auf das Urheberrecht seines Großvaters berufen. Der VGH stellte allerdings klar, dass der Eilantrag auch dann erfolglos geblieben wäre, wenn Dübbers geerbtes Urheberrecht als Grundlage für dessen Begehren in Betracht gekommen wäre. So hätte man der Bahn nur dann einen Weiterbau untersagen können, wenn der Planfeststellungsbeschluss in Teilen wieder hätte geändert werden müssen. Der VGH-Beschluss ist nach Gerichtsangaben unanfechtbar.

Beginn der Baumfällarbeiten weiter unklar

Indes ist weiter unklar, wann die rund 176 Bäume im Stuttgarter Schlossgarten gefällt oder umgesetzt werden sollen. Nach Angaben des Projektbüros ist damit in den nächsten zwei Wochen zu rechnen. Die Polizei bereitet derzeit ihren Einsatz zur Absicherung der Baustelle vor.

Vor der geplanten Umsetzung von 68 sowie der Fällung von 109 Bäumen muss das Protestcamp der "Stuttgart 21"-Gegner geräumt werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart und das Eisenbahn-Bundesamt hatten vergangene Woche grünes Licht für die Maßnahmen gegeben. ( dapd)

 

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