Berlin – Nach der Berichterstattung aus geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses stehen neben 17 Journalisten auch Abgeordnete des Bundestages im Visier der Justiz. „Es wird auch in Richtung des jeweiligen Geheimnisträgers ermittelt“, erklärte Oberstaatsanwältin Simone Herbeth am Freitag in Berlin. Seitens der SPD wurde auf Ministerien als mögliche Quellen verwiesen. Journalisten, Verleger und Teile der Politik werteten das Vorgehen gegen Redakteure mehrerer Zeitungen und Zeitschriften als Angriff auf die Pressefreiheit.
„Abgeordnete kommen auch in Betracht“, sagte Herbeth. Sie bestätigte, dass die förmlichen Ermittlungsverfahren bereits Mitte Juni eingeleitet worden waren. Einen konkreten Verdacht gebe es noch nicht.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte nach Sprecherangaben in einem Schreiben vom 18. April die Staatsanwaltschaft zur „Verfolgung etwaiger Straftaten, die sich aus den Veröffentlichungen ergeben könnten“ ermächtigt. Lammert sei durch den Vorsitzenden des BND-Untersuchungsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), dazu aufgefordert worden. Diese Aufforderung sei von den Fraktionen im Ausschuss mehrheitlich beschlossen worden.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) erklärte, dass die Journalisten mit Zitaten aus vertraulichen und geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet hätten, sei purer Vorwand. Der Vorwurf diene vermutlich nur zur Rechtfertigung von Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen. Der stellvertretende Vorsitzende des BND-Ausschusses, Michael Hartmann, verwies in der „Mainzer Allgemeinen Zeitung“ (Samstagausgabe) auf Ministerien als mögliche Quelle für Geheimpapiere: „Manche Unterlagen waren ja schon in der Öffentlichkeit, ehe wir, die Ausschussmitglieder, sie in der Hand hatten.“
Wie der BDZV verwies auch die Bundespressekonferenz (BPK) auf das „Cicero“-Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass eine Durchsuchungsaktion in den Redaktionsräumen des Politmagazins „Cicero“ im Jahr 2005 verfassungswidrig war. Angesichts dieses Urteils seien die Ermittlungen gegen die Kollegen durch nichts zu rechtfertigen, kritisierte der BPK-Vorstand.
Acht der von den Ermittlungen betroffenen Medien sahen ebenso wie die Journalistenvereinigung „netzwerk recherche“ (nr) in den Ermittlungen ebenfalls einen Widerspruch zu den Grundsätzen des „Cicero“-Urteils. Sie kündigten eine gemeinsame Protesterklärung ihrer Chefredaktionen in ihren jeweils nächsten Ausgaben an und bezeichneten die Maßnahmen als Versuch, die Freiheit der Berichterstattung einzuschränken. Kauder und Lammert komme es offenbar auf eine „Drohgebärde gegen den freien Journalismus“ an.
Die Deutsche Journalisten-Union nannte den Vorgang ungeheuerlich.
Der SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss, Thomas Oppermann, distanzierte sich von den Ermittlungen. Er halte sie für verfehlt, sagte er dem „Handelsblatt“ laut Vorabbericht. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, die „Pressefreiheit in Deutschland ist in ihrer Existenz bedroht. 150 Ermittlungsverfahren gegen Journalisten und Verleger in den letzten Jahren beweisen das“. (AP)
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