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Systemnahe scheitern vor BVG Gekürzte Renten für hohe DDR-Funktionäre rechtens

DAPD

28.07.2010

Karlsruhe (apn) Die Kürzung der Renten für führende Staatsfunktionäre der DDR ist grundgesetzkonform. Mit der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Neufassung des Gesetzes vom 25. Mai 2005 gebilligt. Die Klage eines Ex-Umweltministers der DDR und eines stellvertretenden Ministers für Leichtindustrie blieben damit ohne Erfolg.

Zur Begründung heißt es, das in der ehemaligen DDR bestehende System der Selbstprivilegierung führender Funktionäre sollte nach der Wiedervereinigung nicht fortgesetzt werden. Der Gesetzgeber habe auch nicht gegen den Eigentumsschutz verstoßen. Denn bei der Überführung der Rentenanwartschaften der DDR habe der Gesetzgeber einen besonders großen Gestaltungsspielraum gehabt.

Es ist bereits das zweite Mal, dass das Bundesverfassungsgericht über die begrenzten Altersbezüge ehemaliger DDR-Funktionäre zu entscheiden hatte. Die erste Fassung zur Überführung der Renten für „staats- und systemnahe“ Funktionäre hatte der Erste Senat in Karlsruhe am 28. April 1999 für teilweise verfassungswidrig erklärt.

Gegen die daraufhin beschlossene Neufassung der Regelungen hatten das Landessozialgericht Thüringen und das Sozialgericht Berlin wiederum verfassungsrechtliche Bedenken. Sie setzen die Verfahren aus und legten die entsprechenden Paragrafen des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) aus dem Jahr 2005 Karlsruhe zur verfassungsrechtlichen Prüfung vor.

Da der Erste Senat die Regelungen jetzt für verfassungsgemäß erklärte, sind sie auch von den Sozialgerichten anzuwenden.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 9/06 und 1 BvL 2/08) (AP)

 

 

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