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Gericht lehnt Schließung der ersten DocMorris-Apotheke ab

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09.08.2006

Die erste deutsche Filiale der niederländischen Versandapotheke DocMorris in Saarbrücken, 9. Aug. 2006. (AP Photo/Doc Morris)
Die erste deutsche Filiale der niederländischen Versandapotheke DocMorris in Saarbrücken, 9. Aug. 2006. (AP Photo/Doc Morris)

Saarbrücken - Die erste deutsche Filiale der niederländischen Internet-Versandapotheke DocMorris in Saarbrücken darf geöffnet bleiben. Das Saarbrücker Landgericht lehnte am Mittwoch den Antrag einer Apothekerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Neben dieser Zivilrechtsklage ist eine weitere Klage gegen die Betriebserlaubnis beim Verwaltungsgericht Saarlouis anhängig. Die Apotheken setzen sich damit gegen die drohende Konkurrenz europäischer Arzneimittelgroßhändler zur Wehr.

Die umstrittene Filiale wurde am 3. Juli eröffnet. Die Zulassung erfolgte durch das Landesgesundheitsministerium. Die Saarbrücker Apothekerin hatte argumentiert, Apotheken dürften nach deutschem Recht nur von Apothekern betrieben werden, nicht aber von Kapitalgesellschaften wie im Fall DocMorris.

Die Kammer für Handelssachen beim Landgericht Saarbrücken entschied jedoch, bei der Erteilung der Betriebserlaubnis sei kein «besonders schwerwiegender offenkundiger Fehler» festzustellen. Daraus folgt für das Gericht, dass eine Verletzung der Vorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb nicht vorliegt.

Über die Rechtmäßigkeit der Betriebserlaubnis wird das Verwaltungsgericht in Saarlouis entscheiden. Diesem liegt eine gemeinsame Klage der saarländischen Apothekerkammer, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und einzelner Apotheker des Saarlandes vor.

Der saarländische Minister Josef Hecken (CDU) nannte die Gerichtsentscheidung einen Etappensieg. Er forderte die deutschen Apotheken auf, sich für den Wettbewerb fit zu machen statt zu klagen. Durch die Öffnung des Marktes für ausländische Apotheken werde «mittelbar mehr Wettbewerb ins System» gebracht. Das Potenzial für Einsparungen im Gesundheitswesen durch günstigere Medikamente bezifferte er auf fünf bis acht Prozent.

Hecken stellte in Berlin das Rechtsgutachten von Rudolf Streinz und Christoph Herrmann vor, auf das er sich bei der Erteilung der Betriebserlaubnis für DocMorris gestützt hat. Danach hat das europäische Recht der Niederlassungsfreiheit Vorrang vor dem deutschen Recht des Fremdbesitzverbots.

DocMorris-Chef Ralf Däinghaus bekräftigte, dass keine Filialkette geplant sei. Die Apotheke in Saarbrücken solle zu einem Versandhandelszentrum ausgebaut werden. Vorstandsmitglied Thomas Schiffer bezifferte den Markt für Arzneimittel auf 30 bis 35 Milliarden Markt, an dem der Versandhandel mit fünf bis 15 Prozent beteiligt sei.

Baden-Württemberg und Bayern gegen Erlaubnis

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gab sich nicht geschlagen. Die inhaltliche Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht stehe noch aus, sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. Es bestehe weder eine europäische Rechtsvorschrift noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, die Deutschland ausdrücklich zwingen, Kapitalgesellschaften den Betrieb von Apotheken zu erlauben.

Diese Auffassung teilen die Ministerinnen von Baden-Württemberg und Bayern, Monika Stolz und Christa Stewens. Sie warnten vor einem Verdrängungswettbewerb. Dagegen begrüßten die Grünen die Gerichtsentscheidung. «Die Kunden haben gewonnen», sagte Parteichef Reinhard Bütikofer. Jetzt müssten die Apothekerprivilegien insgesamt überprüft werden, die den Steuerzahler jährlich bis zwei Milliarden Euro kosteten.

(Aktenzeichen: Landgericht Saarbrücken 7 I O 77/06)

(AP)

 

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