Gesundheit - Aktuelle Nachrichten, Ratgeber und Berichte – Gericht stoppt Rauchverbot in Ein-Raum-Kneipen in Rheinland-Pfalz – Guido Rijkhoek
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Gericht stoppt Rauchverbot in Ein-Raum-Kneipen in Rheinland-Pfalz

Guido Rijkhoek

12.02.2008

Ein Mann raucht an der Theke der Kneipe in Gelsenkirchen, NRW, eine Zigarette. Teilerfolg für Raucher in Rheinland-Pfalz: Das Landesverfassungsgericht hat das totale Rauchverbot in Gaststätten vorerst gestoppt. (AP Photo/Martin Meissner)
Ein Mann raucht an der Theke der Kneipe in Gelsenkirchen, NRW, eine Zigarette. Teilerfolg für Raucher in Rheinland-Pfalz: Das Landesverfassungsgericht hat das totale Rauchverbot in Gaststätten vorerst gestoppt. (AP Photo/Martin Meissner)

Koblenz – Das ab Freitag geltende Rauchverbot in rheinland-pfälzischen Gaststätten gilt nicht für Ein-Raum-Kneipen. Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss ordneten die Richter an, dass in Kneipen, die aus nur einem Raum bestehen und vom Inhaber selbst geführt werden, zunächst weiter geraucht werden darf. Voraussetzung sei, dass der fragliche Betrieb ohne Angestellte auskomme und für jedermann sichtbar als Raucherlokal gekennzeichnet werde.

Bei dem Beschluss handelt es sich um eine einstweilige Anordnung. Eine endgültige Entscheidung will das Verfassungsgericht im Hauptsacheverfahren treffen. Das Rauchverbot in Gaststätten und anderen öffentlichen Räumen tritt in Rheinland-Pfalz am kommenden Freitag in Kraft. Es sah bislang nur Ausnahmen für Gaststätten vor, die einen separaten Raucherraum ausweisen können. Gegen das Gesetz hatten unter anderen fünf Wirte von kleinen Lokalen mit nur einem Gastraum geklagt.

Das Landesverfassungsgericht nahm eine Schadensabwägung vor. Demnach würde Inhabern von Kneipen in kurzer Zeit die Vernichtung ihrer beruflichen Existenz drohen, da ihre Kundschaft zu 80 Prozent aus Rauchern bestehe. Den Wirten sei daher nicht zumutbar, bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache zu warten. Dagegen sei es Familien mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Atemwegserkrankungen zumutbar, mit der momentanen Situation zunächst zu leben. Denn sie zählten nicht zu den typischen Gästen kleiner, aus nur einem Raum bestehender Gaststätten.

„Ungleichbehandlung“

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) unterstrich, das Nichtraucherschutzgesetz des Landes werde wie geplant in Kraft treten. Es bleibe bis zu einer anders lautenden Gerichtsentscheidung bei den vom Verfassungsgericht verfügten Ausnahmen. Dreyer betonte, der Landesregierung gehe es um einen umfassenden Schutz vor Tabakqualm. Der Gesundheitsschutz in Eckkneipen sei aus ihrer Sicht ebenso hoch einzustufen wie in anderen Gaststätten.

CDU und FDP in Rheinland-Pfalz begrüßten die Entscheidung. Der Fraktionschef der Liberalen im Mainzer Landtag, Herbert Mertin, kündigte einen Gesetzentwurf an, mit dem das Rauchen in speziell gekennzeichneten Kneipen grundsätzlich zulässig sein soll: „Der Gast sollte frei wählen können, ob er eine Nichtraucher- oder Raucherkneipe besuchen will.“ Die CDU-Abgeordnete Dorothea Schäfer erklärte, ihre Partei sei für ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Die Union trete zugleich aber für eine praxisnahe Lösung ein, die den Betreibern von Eckkneipen nicht die Existenzgrundlage entziehe.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, meinte, die Koblenzer Entscheidung zeige, dass die Ausnahmeregelungen das Problem seien. Nicht alle Gastwirte seien in der Lage, einen Raucherraum einzurichten. „Diese Ungleichbehandlung und die damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen könnte man vermeiden, wenn man wie Bayern auf Ausnahmetatbestände verzichten würde“, erklärte sie. Die Gerichtsentscheidung bestätige, „dass wir mit den Nichtraucherschutzgesetzen auf dem richtigen Weg sind“, meinte Bätzing.

In Hamburg setzt Bürgermeister Ole von Beust seinen eigenen Innensenator Udo Nagel unter Druck. Er soll das Rauchen in seinem Dienstzimmer bleibenlassen. Nagel fand unter großem Echo der Öffentlichkeit eine Gesetzeslücke, um trotz generellem Rauchverbot in Behördengebäuden weiter seine Pfeife in Gang setzen zu dürfen: Er erklärte sein Dienstzimmer kurzerhand zum Raucherzimmer. „Das geht nicht“, sagte von Beust in Hamburg. Er werde nach der Wahl am 24. Februar dafür sorgen, dass der „fanatische Pfeifenraucher“ Nagel dem Rauchverbot folge.

(Aktenzeichen: VGH A 32/07) (AP)

 

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