Aktuelle Nachrichten – Verbraucherschutz
26.04.2007
Berlin – Die Bundesregierung geht gegen überhöhte Strom- und Gaspreise vor. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, nach dem die Versorger künftig keine Preise mehr verlangen dürfen, die ihre Kosten unangemessen überschreiten. Die Kartellbehörden sollen zudem Missbrauch leichter bekämpfen können: Im Zweifel muss laut dem Entwurf nämlich künftig das Unternehmen beweisen, dass seine höheren Preise gerechtfertigt sind.
„Die neuen Regeln sollen den Wettbewerb stärken“, sagte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos. Auch mehr als acht Jahre nach der Marktöffnung existiere ein funktionierender Wettbewerb erst ansatzweise; es gebe zu wenige Anbieter.
Glos sagte: „Ich appelliere an die Energiewirtschaft, sich an die neuen Spielregeln rasch anzupassen.“ Zugleich versprach er: „Diese neuen Regelungen werden den Verbrauchern zu Gute kommen.“ Die hohen Preise in Deutschland belasteten die Volkswirtschaft, die Industrie und die Verbraucher, beklagte er. Die Regelung im Gesetz soll für die Erzeugung, den Großhandel und den Vertrieb von Strom und Gas gelten und bis 2012 befristet werden.
Weiter ist in dem Entwurf geregelt, dass künftig grundsätzlich auch keine Lebensmittel unter dem so genannten Einstandspreis verkauft werden dürfen. Unter dem Einstandspreis versteht das Bundeskartellamt den Herstellerpreis abzüglich aller Rabatte und Vergünstigungen. Nur ausnahmsweise können Lebensmittel unter dem Einstandspreis verkauft werden. Zum Beispiel, wenn Ware droht zu verderben. Diese Regelung soll den ruinösen Preiswettbewerb beenden. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. (AP)
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