BGH: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten strafbar

Der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland derzeit strafbar. Bis Ende Mai 2016 soll eine neue gesetzliche Grundlage erstellt werden.
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Beim Rauchen einer E-Zigarette.Foto: Friso Gentsch/Archiv/dpa
Epoch Times8. Februar 2016

Der Rechtsbereich ist allerdings im Umbruch: Der Handel mit E-Zigaretten soll bis Ende Mai 2016 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden, die auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 basiert. Dort wird das Inverkehrbringen von Flüssigkeiten erlaubt, deren Nikotingehalt eine bestimmte Konzentration nicht übersteigt.

Die Karlsruher Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der solche elektrischen Zigaretten in seinem Geschäft und online verkauft hat.

Weil sich E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt ausbreiten, war die Rechtslage unklar. Denn sie werden nicht im eigentlichen Sinne geraucht – beim Ziehen am Mundstück wird eine Flüssigkeit („Liquid“) vernebelt und inhaliert.

Jetzt stuft der BGH die nikotinhaltige E-Zigarette als Tabakerzeugnis ein – und die bisherigen Regelungen dafür verbieten die Beimischung bestimmter Stoffe wie Ethanol, die in den Liquids enthalten sind. Das am Montag veröffentlichte Urteil stammt vom 23. Dezember. (Az. 2 StR 525/13)

Welche Konsequenzen der Richterspruch für den Handel mit E-Zigaretten in Deutschland bis zur gesetzlichen Neuregelung im Mai hat, war zunächst nicht klar. (dpa)



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