Rente mit 73 – Kopplung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung

Die Deutschen könnten nach einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft möglicherweise erst mit 73 Jahren in Rente gehen. Zur Zeit kommen knapp drei Personen im Erwerbsalter auf einen Rentner. Soll dieses Verhältnis in etwa konstant gehalten werden, müsse das Renteneintrittsalter steigen.
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Die Deutschen können nach einer Studie künftig möglicherweise erst mit 73 Jahren in Rente gehen.Foto:  Franz-Peter Tschauner/Archiv/dpa
Epoch Times27. Mai 2016

Die Deutschen können nach einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) künftig möglicherweise erst mit 73 Jahren in Rente gehen.

Solle das Rentenniveau in der Gesetzlichen Rentenversicherung stabil und der Beitragssatz konstant bleiben, müssten die Jungen deutlich länger arbeiten, so ein Ergebnis der Studie des arbeitgebernahen Instituts, über die die „Welt“ zuerst berichtete.

Nach derzeitiger Gesetzeslage soll das Rentenalter bis 2029 schrittweise auf 67 steigen. Laut Studie nimmt der Anteil der 67-Jährigen und älteren bereits bis 2030 um etwa ein Drittel zu. Selbst die gegenwärtig höhere Zuwanderung könne dies nicht kompensieren.

Zur Zeit kommen knapp drei Personen im Erwerbsalter auf einen Rentner. Solle dieses Verhältnis in etwa konstant gehalten werden, müsse das Renteneintrittsalter steigen: bis 2030 auf 69 Jahre und bis 2035 auf 71. Von 2041 an könne es dann konstant bei 73 Jahren bleiben, so die Autoren der Studie.

Die Bundesregierung will den Renteneintritt künftig flexibler gestalten. Flexibel heißt für die Arbeitgeberseite angesichts zunehmenden Fachkräftemangels nach Möglichkeit länger arbeiten. Die Autoren der Studie des arbeitgebernahen Instituts räumen ein, dass die Berechnungen stark vereinfacht seien. Doch lasse die demografische Entwicklung kaum Handlungsspielraum.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) etwa brachte kürzlich eine Rente mit 70 ins Gespräch. Er ist für eine Kopplung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung. Das Rentenniveau liegt heute bei rund 48 Prozent. Nach derzeitiger Gesetzeslage darf dieses Verhältnis von Standardrente zu Durchschnittslohn bis 2030 nicht unter 43 Prozent fallen. (dpa)



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