ÖKO-TEST für Pestizide in Lebensmitteln zeigt: TTIP hebelt europäisches Vorsorgeprinzip aus

Die EU-Kommission betont zwar, dass sich durch das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) der Verbraucherschutz in Europa nicht verschlechtern wird. Doch dieses Versprechen wird sich nicht halten lassen, wie eine Analyse von ÖKO-TEST für Pestizide und Kosmetika zeigt. So liegen die amerikanischen Grenzwerte für Pestizide in Lebensmitteln zumeist erheblich höher als in Europa.
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Protest gegen Monsantos Pflanzengift RoundupFoto: JOEL SAGET/Getty Images
Epoch Times1. September 2016

Die EU-Kommission betont zwar, dass sich durch das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) der Verbraucherschutz in Europa nicht verschlechtern wird. Doch dieses Versprechen wird sich nicht halten lassen, wie eine Analyse von ÖKO-TEST für Pestizide und Kosmetika zeigt. So liegen die amerikanischen Grenzwerte für Pestizide in Lebensmitteln zumeist erheblich höher als in Europa. Das gilt auch für einige der giftigsten Spritzgifte.

Insgesamt hat das Verbrauchermagazin die Grenzwerte von 277 Spritzgiften in 102 Lebensmitteln, also über 5.000 Fälle, untersucht. In 64,2 Prozent liegen die in Amerika erlaubten Mengen höher. Nur in 17,5 Prozent sind die USA strenger. Das heißt beispielsweise für Kinder: Die akute Referenzdosis (ARfD), das ist die Menge, die schon bei einmaliger Aufnahme gesundheitliche Schäden verursachen kann, wäre in vielen Fällen massiv überschritten. In den Verhandlungen fordern die Amerikaner, dass die EU die amerikanischen Grenzwerte akzeptiert.

Die EU-Kommission betont zwar, der Verbraucherschutz in Europa werde durch TTIP nicht aufgeweicht. Doch in Wahrheit hat sie – Beispiel Kosmetik – schon damit begonnen. Ein Entwurf für das Verbot von einigen hormonell wirksamen Substanzen in Kosmetika wurde auf Order der Generalsekretärin der EU-Kommission gekippt. Den Amerikanern waren die Kriterien zu streng, denn bei ihnen gilt nicht das Vorsorge-, sondern das Risikoprinzip. Während in der EU vor der Vermarktung durch Tests ausgeschlossen werden soll, dass das Produkt schädlich ist, schreiben amerikanische Gesetze lediglich vor, dass Kosmetika nicht gesundheitsschädlich sein und nicht irreführend etikettiert werden dürfen. Ob das der Fall ist, dürfen die Hersteller zunächst selbst entscheiden. Die Folge: Ausdrücklich verboten sind in den USA lediglich neun Substanzen, in Europa sind es mehr als 1.000. Das ÖKO-TEST-Magazin September 2016 gibt es seit dem 25. August 2016 im Zeitschriftenhandel.

(Oekotest/mh)



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