Pharmaindustrie legt Preise für Medikamente selbst fest – Anreize für Ärzte nicht strafbar

Die Krankenkassen haben die Einigung zum Gesetz gegen Korruption im Gesundheitssystem scharf verurteilt. "Es hat seinen Grund, weshalb die Apotheker die Einigung feiern, die Bundesärztekammer glücklich ist und auch die Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten applaudieren."
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SymbolfotoFoto: Joe Raedle/GettyImages
Epoch Times9. April 2016

"Die Reichweite des Gesetzes wird durch den Kompromiss extrem eingeschränkt", sagte das Vorstandsmitglied des Kassen-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, der "Süddeutschen Zeitung". "Es hat seinen Grund, weshalb die Apotheker die Einigung feiern, die Bundesärztekammer glücklich ist und auch die Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten applaudieren."

Im ursprünglichen Gesetzesentwurf sollten Verstöße gegen berufsrechtliche Pflichten unter Strafe gestellt werden, mit denen die Unabhängigkeit der Heilberufe gewahrt werden sollen. Laut Kompromiss der Rechtspolitiker soll das entfallen.

Nach den Vorstellungen der Rechtspolitiker der Koalition soll nun der Wettbewerb über die Frage entscheiden, wie die Zuwendungen zu bewerten sind. Geht es also darum, durch die Zahlung von Geld oder anderen Belohnungen einen Konkurrenten auszuschalten, handelte es sich um eine strafbare Tat.

Die SPD-Gesundheitspolitiker haben bereits ihren Protest dagegen angekündigt. Für Kiefer entstehen durch den Kompromiss zu viele Schlupflöcher: "Die neue Regelung läuft nämlich darauf hinaus, dass Zuwendungen von Monopolen zukünftig nicht unter Strafe gestellt werden, weil sich damit per Definition keine Bestechung verbindet."

Das aber gehe an der Realität des Gesundheitswesens vorbei. Nach seinen Worten könnte es beispielsweise zu einer nicht vom Gesetz abgedeckten Bestechung kommen, wenn ein neues Arzneimittel auf den Markt kommt, für das es keine vergleichbare Alternative im Markt gibt.

"Hier tritt das Pharmaunternehmen natürlich als Monopolist auf", betonte er. Und ohne eine Strafe zu fürchten, könnte es die Verkaufszahlen seines Mittels steigern, in dem es den Ärzten Geld zusteckt. "Weil das Unternehmen im ersten Jahr den Preis seines Medikaments selbst festlegt, ist der Anreiz dafür nicht zu unterschätzen."

Auch werden Apotheker nach Kiefers Worten durch die neue Fassung des Gesetzes in weiten Teilen nicht mehr erfasst: "Sie können künftig nicht mehr belangt werden, wenn sie für die Abgabe bestimmter Medikamente vom Hersteller Sonderrabatte oder andere Vergünstigungen bekommen."

Dieser noch im Gesetzentwurf vorgesehene Passus sei einfach gestrichen worden, was besonders schwerwiegend sei. "Wir müssen davon ausgehen, dass hier massiv und erfolgreich Lobbyarbeit betrieben wurde", sagte Kiefer. Das Ziel des Gesetzes müsse sein, den Patienten zu schützen. "Doch das gerät aus dem Blick." (dts)



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