Aktuelle Nachrichten – Konjunktur
16.08.2012
Foto: dapd
Frankfurt/Main – Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) kann erst einmal aufatmen. Nach einem erstinstanzlichen Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichts vom Donnerstag ist die Lotsenvereinigung bei einem Streikaufruf nicht haftbar für Gewinneinbußen bei Unternehmen, die vom geplanten Ausstand nur mittelbar betroffen sind.
Im Tarifstreit mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) hatte die GdF 2011 eine Arbeitsniederlegung ihrer Mitglieder angekündigt, was dann gerichtlich untersagt wurde. Die Lufthansa, Air Berlin und Ryanair forderten wegen Umbuchungskosten von der Gewerkschaft nun insgesamt 3,2 Millionen Euro.
Die GdF sieht in dem Vorstoß der Fluggesellschaften, deren Anwälte am Donnerstag bereits Revision ankündigten, einen Angriff auf das Streikrecht. Bekommen die Unternehmen recht, drohen der Lotsenvereinigung existenzgefährdende Schadenersatzforderungen unter anderem von der Lufthansa wegen eines Vorfeldstreiks auf dem Frankfurter Flughafen im Februar. Die größte deutsche Airline hatte im März ihre Umsatzeinbußen auf eine "hohe zweistellige" Millionensumme beziffert und prüft eine Klage.
Der letztlich abgeblasene Lotsenstreik im August 2011 habe sich gegen die DFS gerichtet und stelle keinen "betriebsbezogenen Eingriff" in das Gewerbe der Fluggesellschaften dar, urteilte nun das Gericht. Auch aus der von der DFS reklamierten Friedenspflichtverletzung seitens der GdF in dem ein Jahr zurückliegenden Arbeitskampf ergebe sich für Dritte kein Schadenersatzanspruch, weil der betroffene Manteltarifvertrag nicht zum Schutz der Airlines geschlossen worden sei, argumentierte das Gericht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Frankfurter Verfahrens ließ die Vorsitzende Richterin Natascha Ahmad ausdrücklich die Revision zu.
Der Versuch mächtiger Unternehmen, mit einem Verfahren gegen eine kleine Spartengewerkschaft das Streikrecht auszuhöhlen, sei erst mal gescheitert, sagte GdF-Sprecher Matthias Maas nach dem Urteil. "Haben die Fluggesellschaften höherinstanzlich Erfolg, schränkt das auch künftige Arbeitskämpfe großer Gewerkschaften wie ver.di ein", erklärte Maas. "Denn bei einem Streik oder einem Aufruf dazu sind immer Dritte betroffen." Der vorliegende Fall werde wohl beim Erfurter Bundesarbeitsgericht landen, sagte GdF-Anwalt David Schäfer am Donnerstag. Ein Urteil gäbe es dann frühestens 2014. dapd
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