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Göttinger Transplantationsskandal: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 26 Beschuldigte

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27.01.2013

Arzt bei einer Operation Foto: über dts Nachrichtenagentur
Arzt bei einer Operation

Foto: über dts Nachrichtenagentur

In ihren Ermittlungen um die mögliche Manipulation von Patientendaten an der Universitätsklinik Göttingen geht die Staatsanwaltschaft Braunschweig mittlerweile gegen 26 Krankenhausmitarbeiter vor. "Wir ermitteln gegen 26 Mediziner", sagte Staatsanwältin Birgit Seel dem Nachrichtenmagazin "Focus". Bei 24 Ärzten bestehe "ein höchst vager Anfangsverdacht", räumte Seel ein.

In den Vernehmungen hätten Zeugen Hinweise auf mögliche Tatbeteiligungen gegeben. Nach "Focus"-Informationen stellt sich für die Ermittler allerdings die Frage, ob die Mitarbeiter wissentlich versucht haben, Patientendaten zu manipulieren, oder ob der Hauptbeschuldigte, Transplantationschirurg Aiman O., die Kollegen reinlegte. Die Anschuldigungen gegen den mittlerweile inhaftierten O., der bis Ende 2011 Leiter der Göttinger Transplantationschirurgie war, wiegen am schwersten: Im Haftbefehl heißt es "Focus" zufolge, O. soll in neun Fällen "versucht haben, einen anderen Menschen zu töten". In zwei Fällen habe er "andere Menschen körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt". Ein Mensch sei in der Folge einer nicht angezeigten Transplantation gestorben. O. kam "Focus" zufolge unter anderem nach einer Telefonabhöraktion wegen Fluchtgefahr in Haft. Sein Anwalt Steffen Stern hält die Konstruktion der Staatsanwaltschaft für abwegig. "Mein Mandant hat versucht, Menschenleben zu retten." Sterns Münchner Kollege Ulrich Ziegert, der den wegen Manipulationen von Patientendaten am Klinikum rechts der Isar hauptbeschuldigten ehemaligen Transplantationschirurgen Peter B. vertritt, geht noch weiter. Bei der europäischen Organverteilungsstelle Eurotransplant handele es sich um "eine private Stiftung niederländischen Rechts", argumentierte Ziegert gegenüber den bayerischen Ermittlern. Die Macht von Eurotransplant verstoße gegen "zentrale verfassungsrechtliche Prinzipien". Zu "Focus" sagte Ziegert, B. sei noch aus einem praktischen Grund unschuldig: Der Tatbestand der Körperverletzung würde voraussetzen, dass im Hinblick auf eine konkrete Person der Nachweis geführt werden kann, dass diese ohne Manipulation das Organ erhalten hätte. In diesem Punkt - ob eine Anklage ohne konkretes Opfer möglich sein wird - gehen die Auffassungen der Staatsanwaltschaften in München und in Braunschweig nach "Focus"-Informationen auseinander.

(dts Nachrichtenagentur)

 

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