Aktuelle Nachrichten Europa – Grosse Akzeptanz für neues Namen- und Bürgerrecht – DAPD
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Aktuelle Nachrichten – Europa

Grosse Akzeptanz für neues Namen- und Bürgerrecht

DAPD

11.10.2007

Bern – Der Vorentwurf für ein neues Namen- und Bürgerrecht für Ehegatten stösst auf grosse Akzeptanz. Für die SVP und den Gewerbeverband hingegen ist es aus Sicht der Einheit der Familie nicht akzeptierbar, dass es den Eheleuten künftig freigestellt sein soll, überhaupt noch einen gemeinsamen Familiennamen anzunehmen.

Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat im Juli in Erfüllung der parlamentarischen Initiative „Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung“ der Baselbieter SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer einen Vorentwurf zum Namen- und Bürgerrecht in die Vernehmlassung geschickt. Für die FDP und die SP, aber auch für die Mehrheit der Kantone und Organisationen ist es unbestritten, dass das geltende Namenrecht einer Reform bedarf, weil die heutige Regelung gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter verstosse.

Die FDP begrüsst deshalb das Prinzip der Unveränderbarkeit des Geburtsnamens, das eine Pflicht zum Namenswechsel oder zur Einigung auf einen gemeinsamen Namen ausschliesst. Können sich die Eltern nicht über den Namen der Kinder einigen, soll das Kind den Namen der Mutter erhalten. Diese Lösung findet in den Augen der FDP ihre Rechtfertigung unter anderem darin, dass die Mutter bei Geburt sicher feststeht. Die FDP lehnt hingegen den Vorschlag der Kommissionsminderheit ab, wonach die Namenswahl zwingend bei der Eheschliessung erfolgen soll.

Auch die SP befürwortet das Prinzip, dass jede Person den bei der Geburt erworbenen Namen ein Leben lang trägt. Würde die heutige Namens- und Bürgerrechtsregelung nicht revidiert, würde das die Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft verstärken, wonach auf der freiwilligen Basis ein gemeinsamer Familienname gewählt werden könne. Dies sei faktisch in der grössten Anzahl Fälle der Name des Mannes. Die SP fordert den Bundesrat deshalb auf, dafür zu sorgen, dass die Gesetzesänderung so rasch als möglich in Kraft treten kann. Der Name einer Person gäbe somit in Zukunft nicht mehr Auskunft über den Zivilstand. Überraschenderweise nicht zur Vorlage äussern wollte sich die CVP, die sich als Familienpartei par exellence versteht.

Die SVP wies den Vorentwurf zur Überarbeitung an die Kommission zurück. Es sei für sie aus Sicht der Einheit der Familie nicht akzeptierbar, dass es in Zukunft den Eheleuten freigestellt sein solle, überhaupt noch einen gemeinsamen Familiennamen anzunehmen. Für gewisse Anliegen der Revision zeigte die SVP aber gleichwohl Verständnis. So scheint es ihr etwa aus Gründen der Gleichberechtigung sinnvoll zu sein, es in Zukunft den Brautleuten zu überlassen, welchen gemeinsamen Namen sie als Familiennamen annehmen wollen. Entscheidend sei aber der Grundsatz, dass auch in Zukunft zwingend ein gemeinsamer Name gewählt werden müsse. Gerade bei der heutigen Scheidungsrate von mittlerweile 50 Prozent scheine dies notwendig zu sein. Weiter unterstützt die SVP wie alle anderen Vernehmlassungsteilnehmer die Neuerung im Bereich des Kantons- und Gemeindebürgerrechts, wodurch in Zukunft jeder Ehegatte seine angestammten Bürgerrechte bei der Eheschliessung behält und die Frau im Gegensatz zum Mann nicht mehr zusätzlich dessen Bürgerrechte erhält.

Der Schweizerische Gewerbeverband lehnt das Vorprojekt der Rechtskommission als einzige grosse Interessengruppierung ab. Er sieht darin einen weiteren Schlag gegen die Familie als Einheit und Gemeinschaft. Es regle in gewissem Sinn die Heirat im Sinne des Konkubinats. Zudem könne die Wahl des Namens Beziehungsprobleme schaffen, was überhaupt nicht wünschenswert sei, zumal eine von zwei Heiraten geschieden werde.

Als längst überfällig begrüsst wurde das Projekt vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund, Pro Familia, dem Bund Schweizerischer Frauenorganisationen (alliance F) und der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen. Sie sehen darin einen Beitrag zur tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Positiv aufgenommen wurde die Vorlage auch von der Organisation männer.ch. Der Dachverband Schweizer Männer- und Väterorganisationen kritisierte lediglich die vorgesehene Möglichkeit, bei Uneinigkeit der Eltern über den Kindsnamen der Frau das Recht auf die Namensgebung zu erteilen. (AP)

 

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