Medizin – Hanta-Virus-Infektion ist meldepflichtig – DAPD
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Verursacht schwerwiegende Erkrankungen Hanta-Virus-Infektion ist meldepflichtig

DAPD

01.06.2012

Hanta-Virus-Infektion ist meldepflichtig. Wird übertragen durch das Virus von infizierten Nagetieren.   Foto: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Hanta-Virus-Infektion ist meldepflichtig. Wird übertragen durch das Virus von infizierten Nagetieren.

Foto: S. Hofschlaeger / Pixelio

Berlin – Die weltweit verbreiteten Hanta-Viren können bei Menschen schwerwiegende Erkrankungen verursachen bis hin zu akutem Nierenversagen. Der Name leitet sich vom koreanischen Grenzfluss Hantan (oder Hantaan) ab: Während des Koreakrieges Anfang der 1950er Jahre erkrankten mehr als 3.000 US-Soldaten an einem schwer verlaufenden hämorrhagischen Fieber, das einherging mit äußeren und inneren Blutungen. Erst 1977 konnte der Erreger isoliert werden.

Übertragen wird das Virus von infizierten Nagetieren wie Ratten oder Mäusen. Sie scheiden den Erreger über Speichel, Urin und Kot aus. Menschen können sich anstecken, wenn sie kontaminierten Staub einatmen. Direkter Kontakt mit den Nagern ist zur Ansteckung nicht notwendig. Eine Infektion ist aber auch durch Bisse infizierter Tiere möglich.

Infektionen beginnen meist wie eine Grippe mit hohem Fieber. Hinzu können Kopf-, Bauch- und Muskelschmerzen sowie Nierenversagen und Blutungen kommen. In seltenen Fällen können Infektionen sogar tödlich sein. Eine Hanta-Virus-Infektion ist meldepflichtig.    (dapd)

 

 

 

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